Hallo Heido,
da stimme ich in deinem Fall der Exportabteilung zu. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Eine sichere Verwahrung im Sinne der Luftsicherheit ist nur dann von Nöten, wenn man als Bekannter Versender auftritt. Wenn die Anerkennung/Zertifizierung durch das LBA fehlt, dann gilt die Ware als unsicher und wird beim sog. Reglementierten Beauftragten gesichert (durch neu verpacken, röntgen oder sniffern - was auch immer möglich ist).