Hallo GGLilly,
eine Definition für «Gefahrgutabwicklung» ist mir nicht bekannt. Das kann wohl jeder für sich selbst festlegen, vielleicht alle Aufträge, organisatorische Abläufe, Tätigkeiten oder Vorgänge, die unternehmensseitig oder vollzugsseitig mit der Beförderung von Gefahrgut verbunden sind. Der Begriff «Beförderung von Gefahrgut» ist in
§ 2 GGBefG definiert.
Schöne Grüße.