Hallo Ernest,
Es haben sich innerhalb unserer Firma Gerüchte breitgemacht, wonach es Uhrzeiten geben soll, in denen der Gefahrgut-Transport via LKW auf deutschen Straßen/Autobahnen nicht erlaubt ist.
Das mit "Gerüchten" ist immer so eine Sache. Meistens treffen sie nicht zu, und meistens hat da jemand was aus dem Zusammenhang gerissen.
Es gibt Gefahrgüter die dem §35 GGVSEB (Fahrwegbestimmung) unterliegen und es gibt Gefahrgüter die dem Kapitel 1.9 (Tunnelbeschränkung)unterliegen. Bei diesen kann es schon sein, das es für diese Beschränkungen gibt.
Es gibt auch
Nicht zugelassene Güter, das steht unter Unterabschnitt 2.1.2.4
"Die in Unterabschnitt 2.2.x.2 der einzelnen Klassen aufgeführten oder definierten gefährlichen Gütern sind nicht zur Beförderung zugelassen." Weiterhin gibt es das Gerücht, daß UN3077 bzw. UN3082 in bestimmten besonders wassergefährdeten Gebieten zwar mit dem LKW auf der Straße transportiert werden darf, aber nur bis 15 Tonnen.
In der StVO gibt es das Zeichen 269
Verbot für Fahrzeuge mit einer wassergefährdenden Ladung , und dies bedeutet seit dem 01.04.2013
"Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung nicht benutzen."Das trifft auch zu, wenn man mit Kennzeichen "Fisch und Baum" unterwegs ist!!!