Für Nitrocellulose gibt es zahlreiche Einträge in der Tabelle A. Was war denn genau in den Inlinern vorher drin? Sind die Inliner restentleert im Sinne einer leeren, ungereinigten Verpackung oder beinhalten die Inliner noch signifikante Rückstände?
Wenn Du als UN 3175 klassifizieren kannst, dann gibt es praktisch nur Zusammenladeverbote mit Versandstücken, die mit einem Etikett der Klasse 1 als Haupt- oder Nebengefahr gekennzeichnet sind (Abschnitt 7.5.2 ADR).