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Umstufung R36/38, R41 zu H318, H314; Gefahrgut?
#17899
14.11.2013 13:20
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Christin1975
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Hallo,
ein Gemisch enthält 6% eines nach altem Recht als ätzend eingestuften Stoffes, ist nach altem Recht mit dem R36/38 (Xi, reizend) gekennzeichnet. Grenze für Ätzend wären 10%. Nach GHS muss der mit den H314 (Ätzend, verursacht schwere Hautverätzungen ...) gekennzeichnet werden. Die Grenze für den H314 liegt bei 3% (Auge) oder 5% (Haut).
Ist das dann auch Gefahrgut? Würde ein Produkt welches mit dem H318 (Symbol: ätzend) gekennzeichnut ist, auch Gefahrgut sein?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
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Re: Umstufung R36/38, R41 zu H318, H314; Gefahrgut?
[Re: Christin1975]
#17900
15.11.2013 08:45
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Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Christian1975, tja so einfach ist das wohl nicht zu klären. Nach GHS muss der mit den H314 ... gekennzeichnet werden. Diese Angabe ist wenig hilfreich für eine Gemischeinstufung. Entscheidend ist, wie der Stoff nach GHS eingestuft ist und nicht wie er gekennzeichnet wird. Je nach Kategeorie und Einstufung gibt es dann enstprechende Grenzwerte für eine Gemischeinstufung (s. 3.2.3 und 3.3.3. in Anhang I Teil 3 der GHS/CLP-VO). Gruß Gandalf
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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