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Umstufung R36/38, R41 zu H318, H314; Gefahrgut? #17899 14.11.2013 13:20
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

ein Gemisch enthält 6% eines nach altem Recht als ätzend eingestuften Stoffes, ist nach altem Recht mit dem R36/38 (Xi, reizend) gekennzeichnet. Grenze für Ätzend wären 10%.
Nach GHS muss der mit den H314 (Ätzend, verursacht schwere Hautverätzungen ...) gekennzeichnet werden. Die Grenze für den H314 liegt bei 3% (Auge) oder 5% (Haut).

Ist das dann auch Gefahrgut?
Würde ein Produkt welches mit dem H318 (Symbol: ätzend) gekennzeichnut ist, auch Gefahrgut sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Umstufung R36/38, R41 zu H318, H314; Gefahrgut? [Re: Christin1975] #17900 15.11.2013 08:45
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Christian1975,
tja so einfach ist das wohl nicht zu klären.
Antwort auf
Nach GHS muss der mit den H314 ... gekennzeichnet werden.
Diese Angabe ist wenig hilfreich für eine Gemischeinstufung. Entscheidend ist, wie der Stoff nach GHS eingestuft ist und nicht wie er gekennzeichnet wird. Je nach Kategeorie und Einstufung gibt es dann enstprechende Grenzwerte für eine Gemischeinstufung (s. 3.2.3 und 3.3.3. in Anhang I Teil 3 der GHS/CLP-VO).
Gruß Gandalf

Re: Umstufung R36/38, R41 zu H318, H314; Gefahrgut? [Re: Christin1975] #17901 15.11.2013 16:28
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King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo zusammen,

beim Parameter "ätzende Eigenschaften" bestehen ein paar Unstimmigkeiten zwischen GHS und Gefahrgutrecht, die inzwischen auf Ebene des UN-Expertenausschusses diskutiert werden. Die nächste Runde findet Anfang Dezember 2013 statt. Wer sich für die Details und die möglichen Optionen interessiert, wird hier fündig:

[*]UN/SCETDG/43/INF.42 = UN/SCEGHS/25/INF.11 (18.06.2013)
[*]ST/SG/AC.10/C.4/50 (15.07.2013), Seite 5 f., Abs. 17-23
[*]UN/SCETDG/44/INF.22 = UN/SCEGHS/26/INF.10 (15.11.2013)

Schöne Grüße.


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