Hallo Christian1975,
tja so einfach ist das wohl nicht zu klären.
Nach GHS muss der mit den H314 ... gekennzeichnet werden.
Diese Angabe ist wenig hilfreich für eine Gemischeinstufung. Entscheidend ist, wie der Stoff nach GHS
eingestuft ist und nicht wie er gekennzeichnet wird. Je nach Kategeorie und Einstufung gibt es dann enstprechende Grenzwerte für eine Gemischeinstufung (s. 3.2.3 und 3.3.3. in Anhang I Teil 3 der GHS/CLP-VO).
Gruß Gandalf