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"mobile Diesel-Tankanlage" mit ADR-Zulassung #17949 21.11.2013 18:53
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Gerald Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeide,

Es geht um "mobile Diesel-Tankanlage" mit ADR-Zulassung aus Kunststoff, deren Nutzungsdauer ist ja auf Grund ADR 4.1.1.15 auf 5 Jahre begrenzt.

Nun werben einige Hersteller mit dem Zusatz, nach dem Ablauf der Nutzungsdauer (5 Jahren) kann die Handwerkerregelung nach ADR 1.1.3.1c uneingeschränkt genutzt werden. Somit wird doch das ADR ausgehebelt und man könnte diese Tankanlagen über Jahrzehnte nutzen.

Für mich ist das irgendwie ein Wiederspruch! Oder wie seht Ihr das? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: "mobile Diesel-Tankanlage" mit ADR-Zulassung [Re: Gerald] #17950 21.11.2013 21:33
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,
gibt es hier neue Erkenntnisse? Das Thema wurde schon mal vor 1 1/2 Jahren diskutiert. Fundstelle: Tankanlage mit IBC Zulassung
Schöne Grüße.

Re: "mobile Diesel-Tankanlage" mit ADR-Zulassung [Re: King_Louie_21] #17951 22.11.2013 12:48
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Gerald Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

ich hatte zwar versucht diesen Beiträge zu finden, hab es aber leider nicht geschafft. Da warst Du besser.

Antwort auf
gibt es hier neue Erkenntnisse?


Ich habe auf einer Baustelle bzw. in einer Firma diese IBC gesehen, die schon weit über 5 Jahre alt waren.

Aber der Beitrag von Herrn Winklhofer zeigt ja, wie die Sache ausgehen könnte. Es gibt Firmen, welche auf dem Firmengelände eine Tankstelle haben und dann solche IBC befüllen um sie nach 1.1.3.1 c) zur Baustelle zu befördern.

Aber warum muss erst was passieren, aber wahrscheinlich ist das so, und das ADR kann uns in diesem Fall nicht helfen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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