Hallo Nanebanane,
die Fundstellen im ADR hat King_Louie_21 in seinem Beitrag genannt.
Vor allem bei den Tankaufliegern ist es schwierig herauszubekommen ob z.B. die Bodenöffnungen hinten, an der Seite (wenn ja welche ) sitzen.
In der Praxis findest Du das in den Betriebsanleitungen der Hersteller, welche beim Kauf des Fahrzeugs/Tanks mitgegeben werden. Da jeder Hersteller das etwas anders macht.
Vom Grundsatz her sind die Bodenventile immer untern und bei den Lüftungseinrichtungen können sie unten oder oben sein.
Als Lüftungseinrichtungen kommen Kippventile oder Sicherheitsventile zum Einsatz. Die Kippventile sind oben im Domdeckel.
Die Sicherheitsventile sind oben auf dem Tank, können aber auch an der Seite sein, das hängt mit der Entlüftung vor dem Beförderungsbeginn zusammen. Dafür hänge ich Dir eine Datei an.
Wenn eine Gaspendelung wirklich Pflicht ist für Stoffe mit einem Flammpunkt unter 55°C
Ob Gaspendeln anzuwenden ist, das steht immer am Empfängertank. Bei Gaspendeln reden wir von der Abgabe im geschlossenen System, das heist die Gase gehen durch die eine Leitung und die Flüssigkeit durch die andere Leitung. Aus den Gasen kann ja wieder Flüssigkeit werden.
Zum Gaspendel findest Du auch was in der TRGS 751 Absatz 4.2.1.3 Nummer (5).
Es gibt z.B. AT-Fahrzeuge und FL-Fahrzeuge das hängt z.B. von der elektrische Ausrüstung der Fahrzeuge ab, und das wiederrum, was soll mit dem Fahrzeug befördert werden. Geregelt ist das im Teil 9.
Bei welchen Gefahrgut ich z.B. welches Fahrzeug einsetzen muss, dass steht im Kapitel 3.2 Spalte 14, und in der ADR Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug/Tank .
Für die Tanks treffen die Einträge in Spalte 10 bis 13 zu.