Im Fachmagazin "gefährliche ladung" (gela) erschien in der Januar-Ausgabe 2014 auf S. 30 ff. ein Beitrag über die Arbeiten an der Fortentwicklung des Abschnitts 14 des Sicherheitsdatenblattes (Angaben zum Transport)....
Lässt es sich mit dieser Darstellung und mit den Inhalten leben; ....
Nach Lektüre des GeLa-Artikels scheint mir der Vorschlag zu sein, die SDB teils als Ersatz für die leider nicht mehr geforderten Unfallmerkblätter, teils als erweiterte stoffspezifische Gefahrgut-Betriebsanweisung zu entwickeln. Unter dieser Annahme fallen mir dazu einige Überlegungen ein.
1. Marco66 stimme ich bei allen drei Absätzen mit einer Einschränkung zu: Zur eindeutigen Klassifizierung eines Gutes sind die in Alternative 1 (des Artikels) angegebenen Tabelleneinträge einserseits nicht ausreichend, andererseits nicht notwendig.
Besonders der Hinweis auf die Suggestivwirkung ist absolut realistisch; diese Wirkung ist die der Checklisten, welche zu einer Abhak-Übung verkommen. Daß z.B. der TBC ursprünglich gar nicht im Beförderungspapier auftauchte - obgleich er unabhängig von seiner Sinnhaftigkeit da hingehörte - ist ein Beleg für realitätsferne Vorschriftenentwicklung, die dem Fahrer Pflichten auferlegt deren Erledigung in der tatsächlichen Gewalt Anderer liegt.
2. Verbote sind verpackungs-, verkehrsträger- und länderspezifisch. Der logische Schluß aus ihrer Aufnahme wäre, für jede gefahrgutrechtlich relevante Variante ein separates SDB zu erstellen, verwalten und mitzugeben. Und bei Vorschriftenänderung unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Jeder Praktiker weiß um diese Unmöglichkeit.
3. Um direkt anwendbar zu sein müßten die Angaben so umfangreich sein wie die Datenblätter gängiger Gefahrgut-Software, also 4 bis 8 Seiten! Es ist ja nicht so, daß innerhalb einer UNNR, selbst VG, keine signifikanten Unterschiede in den Anforderungen bestünden.
4. Die Qualität der bestehenden SDB ist, was die gefahrgutrechtlichen Angaben betrifft, nach meiner Erfahrung im Bereich "5" der Notenskala. Weitergehende Anforderungen an die Nr. 14 würden nur zu noch mehr inkonsistenten, unplausiblen oder gar falschen Angaben führen.
5. SDB wenden sich an den Verwender (Schutzziel regelmäßiger, kontrollierter Umgang) und nicht an die Transportbeteiligten (Schutzziel singuläre unkontrollierte Freisetzung). Eine Zusammenpackung verschiedener Schutzziele führte entweder zu Kompromissen oder Fehldeutungen; beides gefährlicher als der jetzige Zustand.
6. Noch umfangreichere SDB würden seltener gelesen werden und häufiger nur abgelegt; ganz besonders beim Transport, der vom Beförderungspapier gesteuert wird.
Aus diesen Gründen plädierte ich für eine Entrümpelung der SDB und vor allem dafür, den EU-Institutionen die Hoheit über solche Informationen zu entziehen mit der Begründung, daß sie nicht wissen was sie tun. Beschränkung auf UNNR, Gefahrklassen (und nicht "Gefahrenklassen") und allfällige mögliche Verbote wären mehr als ausreichend; wer dann nicht in den Vorschriften nachschaut ist es wirklich selbst schuld.
Bin gespannt, was die andern Familienmitglieder argumentieren.
M.A.T.