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Deckel von Kunststoffkanistern #18098 12.01.2014 19:30
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Gerald Offline OP
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Hallo,
bei meiner letzten Auffrischungsschulung wurde mir ein Fall geschildert, wo ich mal Eure Hilfe brauche.

Es geht um Deckel von Kunststoffkanistern auf welchen kein Verfallsdatum aufgedruckt war, und dafür musste ein Bußgeld bezahlt werden.

Im ADR Unterabschnitt 4.1.1.15 steht ein Hinweis " Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas andres festgelegt wurde, ...., fünf Jahre , es sei denn, wegen der Art ...ist eine kürzere Verwendung vorgeschrieben. "

Ein weiterer Hinweis steht unter 6.1.3.1.

Nur ich finde keine Quelle, wo steht, dass auf dem Deckel auch das Datum stehen muss.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Deckel von Kunststoffkanistern [Re: Gerald] #18099 12.01.2014 20:52
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

die Kennzeichnung gibt das Herstellungsdatum an, nicht das Verfallsdatum. Allerdings höre ich zum ersten Mal, dass auch der Deckel eines Kunststoffkanisters mit einem Herstellungsdatum versehen sein muss. Im Bußgeldbescheid müsste eigentlich die Rechtsvorschrift genannt sein, gegen die verstoßen wurde.

Wie schwer waren denn die Kanister? Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass die gesamte Verpackung nur einmal mit dem Herstellungsmonat zu kennzeichnen ist. Lediglich bei Versandstücken mit einer Bruttomasse von mehr als 30 kg müssen die Kennzeichnungen oder ein Doppel davon auf der Oberseite oder auf einer Seite der Verpackung zusätzlich erscheinen (Unterabschnitt 6.1.3.1 ADR).

Einzig der Unterabschnitt 6.1.3.6 ADR könnte hier im weitesten Sinne möglicherweise noch von Bedeutung sein. Gefordert wird, dass die Verschlüsse der Gefäße als solche, die im Prüfbericht aufgeführt sind, identifizierbar sein müssen. Es wäre beispielsweise unzulässig, einen verlorenen oder beschädigten Deckel durch einen nicht im Zulassungsbescheid oder Prüfbericht genannten Verschluss auszutauschen. Aber aus dem Unterabschnitt 6.1.3.6 ADR abzuleiten, dass der Herstellungsmonat im maximal 7 cm großen Deckel eines Kunststoffkanisters (3H1) anzugeben ist, halte ich für gewagt.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 12.01.2014 21:23.
Re: Deckel von Kunststoffkanistern [Re: King_Louie_21] #18100 13.01.2014 14:06
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Gerald Offline OP
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Hallo King_Louie_21,
danke für die Antwort.

Klar meine ich das Herstellungsdatum aus diesem errechnet sich dann das Verfallsdatum.

Mit Deinen Hinweis auf 6.1.3.6 "Die Verschlüsse der Gefäße müssen als solche, die im Prüfbericht aufgeführt sind, identi­fizierbar sein." gebe ich Dir voll recht. Ist natürlich nicht einfach, aber daraus abzuleiten das eine Kennzeichnung vorhanden sein muss, geht bestimmt nicht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Deckel von Kunststoffkanistern [Re: Gerald] #18101 14.01.2014 13:42
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,

auf die Klamotte mit den Deckeln wurde ich vor Jahren auch schon mal hingewiesen. Der Leiter der Gefahrgutüberwachung der Verkehrspolizei München hatte mich im Rahmen einer Veranstaltung seinerzeit damit verblüfft. Das Datum des Deckels würde nicht immer mit dem Datum des Kanisters übereinstimmen. Nach seiner Aussage wurden in diesen Fällen auch bereits Bußgelder erhoben. Ich habe natürlich unmittelbar einige stichprobenartige Kontrollen in diversen Lagern in meinem Zuständigkeitsbereich durchgeführt -> Ihr könnt Euch das Ergebnis denken ... er hatte recht. Alle von mir überprüften Deckel hatten eine Uhr (wenn auch manchmal fast nur mit Lupe zu sehen), bei einigen stimmten die Daten NICHT mit denen des Kanisters überein! Seitdem ist diese Thematik bei mir regelmäßig Gegenstand von Unterweisungen.

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Re: Deckel von Kunststoffkanistern [Re: G. Homann] #18102 14.01.2014 17:09
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Gerald Offline OP
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Hallo G. Homann,
ein sehr interessanter Beitrag und somit hat mein Lehrgangsteilnehmer gar nicht so falsch gelegen.

Antwort auf
Das Datum des Deckels würde nicht immer mit dem Datum des Kanisters übereinstimmen.


Mich würde in diesem Zusammenhang nur mal die Rechtsgrundlage interessieren, denn im ADR finde ich dazu keinen Hinweis. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Und der Unterabschnitt 6.1.3.6 gibt das auch nicht her.

Und wenn ich mir das jetzt mal in der Praxis vorstelle, glaube ich nicht, dass dies jeder Verpacker weiß bzw. beachtet.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.01.2014 17:11.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Deckel von Kunststoffkanistern [Re: Gerald] #18103 14.01.2014 18:52
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

die BAM hat auf ihrer Internet-Seite eine Klarstellung zur Verwendungsdauer von Behältern und Verschlüssen veröffentlicht. Demzufolge darf ein beschädigter Deckel durch einen neuen Deckel ersetzt werden, vorausgesetzt die Bedingungen des Zulassungsbescheids/Prüfberichts werden eingehalten. Das Herstellungsdatum des Deckels und das Herstellungsdatum des Behälters müssen somit nicht übereinstimmen. In solchen Fällen kann nach meinem Verständnis kein Bußgeld verhängt werden.

Schöne Grüße.

Re: Deckel von Kunststoffkanistern [Re: King_Louie_21] #18104 15.01.2014 09:29
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G. Homann Offline
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Hallo nochmal,

habe diesbezüglich gerade mit Herrn Wienecke von der BAM telefoniert. Seitens der BAM gibt es KEINE Vorgabe, die Deckel mit der "Uhr" zu versehen. Daher gibt es in den Zulassungsbescheinigungen, die ja auch auf der BAM-Seite einzusehen sind, keinen Hinweis auf diese Kennzeichnung. Jedoch "empfiehlt" die BAM den Verpackungsherstellern, die Kennzeichnung im Deckel anzubringen. Da die Verschlüsse / Fässer / Kanister oft aus unterschiedlichen Chargen stammen, können die Daten natürlich abweichen. Allerdings sei diese Thematik aus seiner Sicht definitiv eine "Grauzone". Viele Unternehmen, die diese Fässer oder Kanister befüllen, beziehen die Verschlüsse bzw. Deckel sogar von anderen Herstellern. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass z.B. ein neuer Kanister mit einem bereits "abgelaufenen" Deckel transportiert wird. Wenn dann die Uhr noch auf der Außenseite des Deckels "gut sichtbar" angebracht ist, kann das natürlich "philosophische Überlegungen" bei den Kontrollbehörden auslösen. Wie gesagt, in München wurde das bereits geahndet. Ein diesbezüglicher Gerichtsbeschluss ist mir nicht bekannt.

Gruß aus Koblenz
Günther

Re: Deckel von Kunststoffkanistern [Re: G. Homann] #18105 15.01.2014 17:28
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Bergmannsheil Online
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Und wenn man das Ganze zu Ende denkt, ist auch noch die Frage zu stellen, zu welchem Zeitpunkt denn die Dichtung in den Deckel hineingeklebt wurde. Bei vollflächigen Dichtungen (wie beim Bier-Kronkorken) hat der Deckel im verschlossenen Zustand keinen Kontakt mit dem Inhalt. Dann ist die Dichtung entscheidend.

Die Kanister- und Deckelherstellung sind zwei verschiedene Produktionsschritte (Kanister in Blastechnik, Deckel in Spritzguss), die häufig auch in unterschiedlichen Werken hergestellt werden. Viel Spaß, diese nach Datum zu sortieren.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.

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