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Tabelle 1.5.C #18121 14.01.2014 15:29
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Ecco Offline OP
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Hallo und ein gesundes Neues Jahr in die DG Runde!

Nun ist die 55th Edition raus und noch immer gibt es auch seitens LBA keine Anweisung zum Umgang mit der Tabelle 1.5C. Hat jemand von Euch schon Erfahrung damit gemacht oder sich diesen Schulungen einmal angenommen?

Wenn ich das richtig interpretiere, ist somit jeder kleine Postzusteller verpflichtet, seine Mitarbeiter gemäß DGR zu schulen. Welche Personalkategorie besitzt dann der potentielle Kandidat?

Danke für die Unterstützung!!

Re: Tabelle 1.5.C [Re: Ecco] #18122 15.01.2014 13:07
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Ecco,

ich möchte das auch so sehen. Wenn man die mindest Anforderungen ansieht kommt man im Groben bei den Kategorien 3, 4 und 5 raus, wird aber wohl dort nicht zu finden sein.

Ich kann mir vorstellen, dass das LBA sich hier nicht beteiligt (ähnlich wie 1.5B) und weiter auf die Tabelle 1.5A verweist.

Meiner Meinung nach ist hier ein kleiner Bereich geschaffen worden, um das Personal der Postzusteller in kleinerem Maße schulen zu können um nicht den ganzen "Wahnsinn" zu unterweisen (Kostenersparnis?) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Tabelle 1.5.C [Re: Kay Schmauder] #18123 15.01.2014 14:11
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Ecco Offline OP
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Hallo!

Danke für die Antwort. Es ist halt leider so, dass sich bei diesem Thema bedeckt gehalten wird.
Dennoch gibt es die Anweisung seitens der Vorschrift und ich hätte mir einfach eine Aussage vom LBA gewünscht. Also weiterfahren und beobachten....

Re: Tabelle 1.5.C [Re: Ecco] #18124 18.01.2014 13:28
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Eva Offline
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Servus die Herren!

Ich hatte 2013 schon beim LBA nachgefragt und der Stand für ganz Deutschland ist, dass sich bisher keines der Postunternehmen als "offizielles Postunternehmen" zulassen möchte.

Denn z.B. die Deutsche Post wird nicht 30.000 Mitarbeiter schulen, um eine Annahme und einen Versand von Luftpost inklusive 2.4.2 (d) und (e) zu ermöglichen. Und andere Varianten der Steuerung, dass z.B. Luftpost nur an Post-Hauptstellen angeliefert werden könnte, sind organisatorisch nicht sinnvoll.

Übrigens bedeutet ein O.K. des Weltpostvereins in 2.4 der IATA DGR nicht, dass man diese Güter einfach so weltweit in die Luftpost geben kann. Hier hat auch jeder Staat seine Eigenheiten, die in den jeweiligen ABGs versteckt oder wirklich separat angefragt werden müssen.

Viele Grüße

Eva Glimsche


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