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Wassergefährdende Ladung #18153 16.01.2014 15:47
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aw_ Offline OP
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Moin moin zusammen,
Verkehrszeichen mit Wassergefährdenden Zeichen verbindet man ja ganz gerne mit Gefahrguttransporten bzw. beachtet sie erst dann.
Bin jetzt aber über die STVO, Zeichen 269 gestolpert, welches besagt, dass
<<Wer ein Fahrzeug fährt, darf die Straße mit mehr als 20 L wassergefährdender Ladung nicht benutzen.>> s. Anhang

Da die STVO eine andere Rechtsgrundlage als das Gefahrgutrecht darstellt, würde das bedeuten, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich daran zu halten hat. Auf deutsch: Jeder Reservekanister mit 20L Inhalt verpflichtet den Fahrer ein wassergefährdetes Gebiet zu umfahren. Natürlich auch privat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />

Somit müsste das auch den ADR-Befreiten gem. ADR 1.3 mitgeteilt werden. Das hat nämlich kaum jemand aufm Zettel. Deshalb dieser Hinweis.
grüsse..aw

Anhänge
18891-STVO_Z269.pdf (0 Bytes, 352 Downloads)
Re: Wassergefährdende Ladung [Re: aw_] #18154 16.01.2014 17:53
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Gerald Offline
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Hallo aw_,

Antwort auf
würde das bedeuten, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich daran zu halten hat.


Genau so ist es!!

Diese Änderung ist zum 01.04.2013 in Kraft getreten, denn bis dahin war die Grenze bei 0 Liter , und bei dem Erstverstoß waren/sind 100 ¤ und 3 Punkte und bei dem Zweitverstoß 250 ¤, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Ab dem 01.05.2014 ist dann nur noch jeweils 1 Punkt, der Rest bleibt.

Antwort auf
Jeder Reservekanister mit 20L Inhalt verpflichtet den Fahrer ein wassergefährdetes Gebiet zu umfahren.


Nein, da erst ab Überschreiten der 20 Liter. Denn in der StVO steht: " ...,darf die Straße mit mehr als 20Liter wassergefährdender Ladung nicht benutzen.", wobei die Betonung auf Ladung besteht.
Das trifft auf alle wassergefährdende Stoffe zu, z.b. auch Terpentin wenn im Baumarkt eingekauft. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wassergefährdende Ladung [Re: Gerald] #18155 17.01.2014 08:13
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aw_ Offline OP
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Moin Gerald,
danke fürs ergänzen. Natürlich bei über 20 L.
Das ist aber insgesamt ziemlich unbekannt. Zumindest wenn ich mal meinen Umkreis befrage.
Aber wenn ihr das aufm Kessel habt, Hut ab!!
gruss..aw

Re: Wassergefährdende Ladung [Re: aw_] #18156 19.01.2014 19:15
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

das Zeichen 269 gibt's ja nicht nur in Deutschland und viele Transporte laufen grenzüberschreitend. Hat zufällig jemand Informationen, wie das Verkehrszeichen 269 im europäischen Ausland interpretiert wird? Gilt die Freigrenze von 20 L überall?

Schöne Grüße.

Re: Wassergefährdende Ladung [Re: King_Louie_21] #18157 19.01.2014 19:44
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

unter dem Link,

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_e...n_der_Bedeutung

findest Du im letzten Drittel die Überschrift Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung , hier sind dann die Zeichen der einzelnen Staaten abgebildet und Ihre Bedeutung.
Ich habe bei keinen dieser Zeichen eine Freimenge von 20 L gefunden.

Ein weiterer Link ist,

http://www.google.de/imgres?sa=N&biw...ed=0CJoCEK0DMD4

hier findest Du die Zeichen fast am Ende des Beitrages.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.01.2014 19:56.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wassergefährdende Ladung [Re: aw_] #18158 19.01.2014 20:17
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M.A.T. Online
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Antwort auf
Moin moin zusammen,
das bedeuten, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich daran zu halten hat. Auf deutsch: Jeder Reservekanister mit 20L Inhalt verpflichtet den Fahrer ein wassergefährdetes Gebiet zu umfahren. Natürlich auch privat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />


Ich würde erst mal die Frage beantworten, ob ein Reservekanister eine Ladung darstellt. Verneint man diese Frage, wie ich denke zutreffend, ist ein solcher Reservekanister Diesel kein Grund für Umwege.
Das denkbare (theoretisch, nicht praktisch) Problem der nichtidentischen Begriffsbestimmungen in WHG (für Straßenverkehr) und GG-Recht zu wassergefährdend / umweltgefährdend und die Mitteilung an den Fahrer (von WGK muß nirgendwo in der Dokumentation was stehen, nur einige der noch laufenden UMB haben diese Angabe) ist dabei noch ganz ausgeklammert.
Zumal bei einer Kontrolle der gerichtsfeste Negativ- oder Positivbeweis wohl recht aufwendig wäre, wenn ich an das lange Diskutieren zu Heizöl auf europäischer Ebene denke.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 19.01.2014 20:24.
Re: Wassergefährdende Ladung [Re: Gerald] #18159 19.01.2014 20:30
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Hallo, Gerald,
soweit ich mich erinnere, ist die Bedeutung "20 l" ganz nebenher mit den Bildunterschriften zum neugestalteten Verkehrszeichen im Verkehrsblatt gestanden. Auch in der Anl. 1 StVO steht es nicht direkt unterm Zeichen, sondern rechts daneben in den Erläuterungen. Es ist also auch möglich, daß andere Staaten ähnlich versteckt einen "Auslegungshinweis" vorsehen.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 19.01.2014 20:32.
Re: Wassergefährdende Ladung [Re: Gerald] #18160 19.01.2014 21:48
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,


@ Gerald:

Danke für Deine Nachricht. Ich bin mir nicht sicher, ob die Wikipedia-Listen vollständig sind. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es das Zeichen 269 beispielsweise auch in Slowenien.

Jetzt habe ich noch etwas weiter gesucht. Das deutsche Verkehrszeichen 269 hat im Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, eine leicht andere Bedeutung. International handelt es sich um das Verkehrszeichen C, 3n mit der Bezeichnung: «Einfahrt verboten für Fahrzeuge, die mehr als eine bestimmte Menge von wasserverunreinigenden Stoffen befördern»

Was ist jetzt die bestimmte Menge in den einzelnen Ländern, die dieses Verkehrszeichen anwenden? In Deutschland sind es 20 L und welche Obergrenze gilt anderswo? Handelt es sich dabei immer um dieselben Stofflisten oder gibt es da auch Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern? Wo kann man hierzu Informationen finden?

Fundstellen:
[*]Europäisches Zusatzübereinkommen zu... 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde
[*]Convention on Road Signs and Signals, of 8 November 1968 (2006 consolidated version)


@ M.A.T.:

Auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs sollte der Absender/Versender schon den Frachtführer/Spediteur über das Vorhandensein einer wassergefährdenden Ladung informieren. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) in seiner Stellungnahme vom 29.01.2010 zur Änderung des HGB hin. Auch wenn ich mir das Urteil 5 C 22/04 BSch des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 14.03.2005 nochmals ansehe, dann gilt zumindest innerdeutsch und beim Export aus Deutschland das HGB mit seinen Hinweispflichten in den §§ 410 und 455. Wie sieht es aber beim Import nach Deutschland aus; gilt dann auch das HGB? Vor sechs Monaten hatten wir eine ähnliche Diskussion schon mal hier im Forum: Wassergefährdend


Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 20.01.2014 00:12.
Re: Wassergefährdende Ladung [Re: King_Louie_21] #18161 20.01.2014 14:34
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aw_ Offline OP
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Hallo zusammen,
der Hinweis von King Louie zur letzten Diskussion im Form führt zu dem Anhang oben. (Auszug aus: Drucksache 428-12, Verordnung zur Neufassung der STVO)
Hier ist sogar eine Dose auf dem Fahrrad schon als Ladung bezeichnet.
Somit wäre das ja schonmal geklärt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
grüsse..aw

Anhänge
18918-Auszug_428_12.pdf (0 Bytes, 560 Downloads)
Re: Wassergefährdende Ladung [Re: aw_] #18162 20.01.2014 15:34
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
also die Ausnahme bezieht sich derzeit nur auf 20 l, sprich also Flüssigkeiten. Feste Stoffe und Gemische bleiben also draußen. Interessant wird es demnächst sicher noch, wenn wir die AwSV bekommen, denn dort gibt es ja dann auch noch die "allgmein wassergefährdenden Stoffe" wie z.B. Wirtschaftsdünger (Gülle) oder Jauche usw.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 20.01.2014 15:34.
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