Hallo liebe Gefahrgutfreunde.
Ich bin hier neu im Forum und hoffe, dass mir jemand bei meiner speziellen Frage helfen kann. Ich beliefere Kunden mit N-Butanol UN 1120, 30ger Produkt im Straßentankwagen.
Normal ist es, dass Produkte der Gefahrklasse 3 in der Regel mit Pumpe entladen werden. Nun wird allerdings seitens des Empfängers immer häufiger gefordert, dass das Produkt mittels fahrzeugeigenem Kompressor entladen werden soll. Ich habe bei dieser Art der Entladung allerdings so meine Bedenken, da ich bei dieser Methode schon ein gewisses Risiko sehe, warum, denke ich, ist allgemein klar. Jedoch kann ich nirgendwo eine Rechtsvorschrift finden, die diese Methode klar untersagt, oder gibt es sie doch????? Wer hat damit Erfahrung oder kann mir da einen Rat geben???? Herzlichen Dank schon mal im voraus an alle.... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />