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Umweltgefährdende Zusatzkennzeichnung bei Kosmetik #18219 28.01.2014 14:54
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coolholgi Offline OP
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Hallo,

stimmt es, dass ab 2015 bei kosmetische Fertigerzeugnisse welche als UN 3082 & UN 3077 eingestuft sind nach 3.4 ADR/IMDG-Code nicht mehr Kennzeichnungspflichtig sind?
Ich habe da was gehört und finde im Netz aber bisher keinen Hinweis.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, bevor ich hier bei uns die komplette Firma auf den Kopf stelle und alles in einem Jahr wieder revidieren muss.

Vielen Dank schon mal vorab!

Re: Umweltgefährdende Zusatzkennzeichnung bei Kosmetik [Re: coolholgi] #18220 28.01.2014 15:46
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Gerald Offline
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Hallo coolholgi,

Antwort auf
dass ab 2015 bei kosmetische Fertigerzeugnisse welche als UN 3082 & UN 3077 eingestuft sind nach 3.4 ADR/IMDG-Code nicht mehr Kennzeichnungspflichtig sind?


Wenn ich ins ADR 2013 im Kapitel 3.2 unter der UN 3077 bzw. UN 3082 in Spalte 7a sehe, dann finde ich den Eintrag 5kg bzw. 5l und somit kann ich Kapitel 3.4 anwenden.

Unter Abschnitt 3.4.1 steht: "In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften die­ses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR/RID mit Aus­nahme der entsprechenden Vorschriften von:"
...
...
e) Teil 5 Unterabschnitte 5.1.2.1 a) (i) und b), 5.1.2.2, 5.1.2.3 und 5.2.1.9 sowie Abschnitt 5.4.2,
...

Die Kennzeichnungsvorschriften für umweltgefährdende Stoffe stehen unter Unterabschnitt 5.2.1.8
und dieser Unterabschnitt ist unter Abschnitt 3.4.1 nicht genannt und somit keine Kennzeichnung mit "Fisch und Baum" sondern nur mit Kennzeichnung nach 3.4.7 bzw. 3.4.8.

In dem Entwurf zum ADR 2015 wird im Kapitel 3.2 bei der UN 3077 und UN 3082 der Eintrag SV 335 in SV 375 geändert. Auf Seite 47 im Anhang findest Du den Wortlaut.

Und da steht: "Diese Stoffe unterliegen, wenn sie in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge von höchstens 5 l flüssiger Stoffe oder einer Nettomasse von höchstens 5 kg fester Stoffe je Einzel - oder Innenverpackung befördert werden, nicht den übrigen Vorschriften des RID/ADR/ADN, vorausgesetzt, die Verpackungen entsprechen den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8."

Anhänge
18961-2013.06.14ÄnderungenEntwurf.pdf (0 Bytes, 374 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.01.2014 16:45.
Umweltgefährdende Zusatzkennzeichnung bei Kosmetik [Re: coolholgi] #18221 28.01.2014 17:45
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Coolholgi,

Gerald hat ja schon die geplante SV 375 im ADR 2015 genannt. Ähnliches ist voraussichtlich auch im IMDG-Code 37-14 mit der Einführung des neuen Abs. 2.10.2.7 vorgesehen. Fundstelle: Änderungen IMDG-Code Amdt. 37-14

Schöne Grüße.

=================
P.S. @Gerald: Die SV 335 wird es im ADR/RID 2015 voraussichtlich weiterhin geben; die SV 375 kommt neu hinzu.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 28.01.2014 19:09.
Re: Umweltgefährdende Zusatzkennzeichnung bei Kosmetik [Re: King_Louie_21] #18222 29.01.2014 09:37
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Marco66 Offline
Methusalem
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Methusalem
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Hallo,

ich kann diesen Gedanken nicht ganz nachvollziehen. In der verlinkten Datei finde ich keinen Hinweis zu einer zukünftigen Mengengrenze.

Kannst Du mir bitte ein bisschen auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Umweltgefährdende Zusatzkennzeichnung bei Kosmetik [Re: Marco66] #18223 29.01.2014 13:14
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G. Homann Offline
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Marco66,

King Louie meint den neuen "Paragraphen" 2.10.2.7 in Annex 4, page 21. Zu finden in dem pdf- Dokument auf Seite 138.

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Re: Umweltgefährdende Zusatzkennzeichnung bei Kosmetik [Re: G. Homann] #18224 30.01.2014 08:43
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Marco66 Offline
Methusalem
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Methusalem
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Ah, jetzt sehe ich das auch. Keine Ahnung, warum die Suche nach dem Kapitel im PDF vorher kein Ergebnis zurückgemeldet hat.

Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Umweltgefährdende Zusatzkennzeichnung bei Kosmetik [Re: Gerald] #18225 06.02.2014 12:03
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Beiträge: 29
coolholgi Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 29
Hallo Gerald,

vielen Dank für deine/Eure Hilfe.
Das hilft mir deutlich weiter.
Übrigens eine gute Entscheidung:-)

Grüße und frohes Gefahrgüteln


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