Multimodal Dangerous Goods Form
#18226
28.01.2014 22:00
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MJK-Gefahrgut
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Guten Abend,
ich hoffe nicht, dass mein Thema schon besprochen worden ist, wenn ja bitte ich dies zu entschuldigen.
Folgender Sachverhalt:
Eine Partie Gefahrgut (LQ UN 1057 Feuerzeuge) auf einem Trailer soll aus Belgien (Absender) nach Finnland, Helsinki (Empfänger) via Rostock also per Ro/Ro-Fähre verschifft werden. Das Gefahrgut wird aber in einem Lagerhaus bei einer Spedition in Rostock neu verpackt. Nun wird der Verantwortliche für das Gefahrgut in Belgien daruf hingewiesen, dass er bitte nicht das Containerpackzertifikat unterschreiben soll, da die Ware in Rostock nochmals neu verpackt wird und die Mitarbeiter der Spedition in Rostock, die für das Gefahrgut verantwortlich sind, sollen das Containerpackzertifikat unterschreiben und nicht der Belgier. Aber in der Multimodal Dangerous Goods Form steht der Hinweis, das die Ware in Rostock neuverpackt, nicht drin.
Mein Frage wäre jetzt, was passiert wenn der Fahrer von der Polizei zwischen Belgien und Rostock kontrolliert wird und das Containerpackzertifikat ist nicht unterschrieben? Da bekommt der Fahrer dann doch Probleme.
Meiner Meinung nach wäre es doch sinnvoll zwei Ausführungen zu machen, ein Multimodal Dangerous Goods Form vom Belgier unterschrieben und eine zweite Version nach dem Umpacken in Rostock mit den Unterschriften der dort (Rostock) Verantwortlichen. (Absender und Empfänger bleiben immer die gleichen, also BE und FIN)
Was ist eure Meinung bzw. welche Vorgehensweise ist richtig? Ich hoffe ihr könnt mir helfen und das mein Sachverhalt verstanden worden ist.
Gruß
MJK-Gefahrgut
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Re: Multimodal Dangerous Goods Form
[Re: MJK-Gefahrgut]
#18227
29.01.2014 04:42
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King_Louie_21
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Hallo MJK, bevor ich auf die eigentliche Frage eingehe, ist mir aufgefallen, dass die LQ-Regelungen gemäß Kapitel 3.4 für UN 1057 Feuerzeuge nicht anwendbar sind und eine solche Beförderung wäre weder auf der Straße noch für den Seetransport zulässig. Da sollte der Absender/Verpacker nochmals seine Mitarbeiter entsprechend schulen. Allenfalls kommt die SV 658 im Abschnitt 3.3.1 ADR in Frage, wobei der IMDG-Code diese SV nicht kennt. Wie von Dir angedacht, würde ich den ganzen Vorgang gefahrgutrechtlich in zwei Beförderungsvorgänge mit gesonderten Beförderungspapieren splitten: - Beförderungsvorgang 1 von Belgien bis zur Spedition in Rostock gemäß ADR, Absender ist der Belgier, Empfänger ist die Spedition, Fahrzeugbeladeerklärung/Containerpackzertifikat ist nicht notwendig
- Beförderungsvorgang 2 von Rostock gem. IMDG-Code und ggf. Ostsee-Memorandum, Versender ist der Belgier oder die Spedition in Rostock je nach Vereinbarung zwischen den Parteien, die Spedition unterschreibt das Containerpackzertifikat/Fahrzeugbeladeerklärung, Empfänger ist der Finne.
Schöne Grüße.
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Re: Multimodal Dangerous Goods Form
[Re: King_Louie_21]
#18228
29.01.2014 20:49
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MJK-Gefahrgut
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Guten Abend King_Louie_21,
vielen Dank für die Information, du hast mir weitergeholfen. Es handelte sich doch nicht um LQ, aber trotzdem Danke für den Hinweis, man weiß ja nie ob man die Info mal braucht. Mir ging es um das Containerpackzertifikat.
Danke und Gruß
MJK-Gefahrgut
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Re: Multimodal Dangerous Goods Form
[Re: MJK-Gefahrgut]
#18229
05.02.2014 13:08
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DJSMP
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Ähnliche Fragen/ Probleme hatte ich auch bei meinem Kunden, vor allem weil im Vorfeld oft nicht klar war, ob der Trailer in den Seeverkehr geht oder zuvor nochmal umgeladen wird. Ich habe damals die Sache mit dem BMVBS jetzt BMVI erörtert.
Folgende hinweise (auf die LQ Problematik mal nicht eingegangen): - Nach 5.4.2 ADR wird ein Packzertifikat nur für Großcontainer benötigt. Bei einem Auflieger brauchst du dir also für den Teil Straße überhaupt keinen Kopf machen. Da ist nach ADR kein Packzertifikat gefordert.
- Laut Aussage Frau Schwan (BMVI) ist ein Packzertifikat immer nur für die Einheit erforderlich, die auch tatsächlich in den Seeverkehr geht.
- Wenn deine Ware in Rostock umgeladen wird, bekommt die Einheit im Vorlauf aus belgien unabhägig von meinem ersten Hinweis daher auch sonst keine Placards und das Packzertifikat bleibt frei. --> Ausfüllen CPZ + Plakatierung erst für die Einheit Seeverkehr in Rostock
- Auf Grund der teilweise chaotischen Vorgehensweisen der Spediteure / Beförderer und der Tatsache, dass die Informationen im Vorfeld häufig nicht passen (Aussage zuerst Umladen und dann kam der Anhörungsborgen, weil eben doch nicht umgeladen wurde und der Trailer ohne Packzertifikat im Hafen stand), habe ich jetzt bei meinen Kunden eine schriftliche Erklärung in die Beauftragungen des Spediteurs (Spediauftrag) einarbeiten lassen, in dem der Spediteur vorher schriftlich bestätigt, ob nochmal umgeladen wird oder nicht.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 05.02.2014 13:09.
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