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Gase per LQ #18273 07.02.2014 09:35
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aw_ Offline OP
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Hallo zusammen,
wer weiss zufällig folgendes:
Beim Versand von Gasen der Klasse 2.2 als Begrenzte Menge gilt die Grenze von 120ml Nettomenge gem. ADR bzw. IMDG-Code.
Gilt bei der Angabe das Fassungsvermögen (Volumen) des Behälters oder die Menge Gas welche sich darin befindet??

Beispiel: Eine Kartusche mit 90ml Fassungsvermögen enthält 60gr Gas, welches unter Berücksichtigung des Druckes und der Temperatur mitunter 30L betragen kann.
Somit wären wir über 120ml.

Merkwürdig ist nun ersteinmal, dass dieser Punkt explizit bei EQ erwähnt ist, aber leider nicht bei LQ.
Da heisst es in ADR 3.5.1.2 unterhalb der Tabelle:
Bei Gasen bezieht sich das für Innenverpackungen angegebene Volumen auf den mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum des Innengefäßes..

Da dieser Hinweis bei LQ nicht existiert, könnte man annehmen, dass hier tatsächlich die 30L gelten würden. Was aber keinen Sinn macht, denn wenn man nur 120ml Gas abfüllt, ist es drucklos und somit kein Gefahrgut, und natürlich auch sinnlos für die Industrie.
Habt ihr dazu Ideen, Gedanken, Vorschläge??
Gruss..aw

Re: Gase per LQ [Re: aw_] #18274 07.02.2014 12:44
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Gerald Offline
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Hallo aw_,

Antwort auf
Gilt bei der Angabe das Fassungsvermögen (Volumen) des Behälters oder die Menge Gas welche sich darin befindet??


In Kapitel 1.2 steht zu Begriff "Höchster Fassungsraum" in meinem ADR ein Verweis auf Absatz 1.1.3.6.3 und im Absatz 3.4.1 steht "In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften die­ses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR/RID mit Aus­nahme der entsprechenden Vorschriften von:"

a) Teil 1 Kapitel 1.1 , 1.2, ....

und damit wird wieder eine Brücke zu Absatz 1.1.3.6.3 geschlagen, wo steht " In vorstehender Tabelle bedeutet "höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit":
- ...
- für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase die Nettomasse in kg;
- für flüssige Stoffe und verdichtete Gase, der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes (siehe Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1) in Liter."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gase per LQ [Re: aw_] #18275 09.02.2014 16:18
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Axel,

grundsätzlich erfolgt die Beförderung von Gasen immer in gefasster Form. Als begrenzte Menge können bestimmte Gase der Klassifizierungscodes 1A, 2A, 3A, 4A, 5A, 5C, 5CO, 5F, 5FC, 5O, 5T, 5TF, 5TC, 5TFC, 5TO, 5TOC, 6A und 6F befördert werden. Wie Du bereits selbst festgestellt hast, gehen sämtliche dieser Klassifizierungscodes davon aus, dass sich das Gas entweder unter Druck befindet oder tiefgekühlt vorliegt und insofern kann die Messung der Gasmenge nicht bei normalem Umgebungsdruck beziehungsweise bei Raumtemperatur erfolgen.

Die Spalte 7a der Zentraltabelle (Kapitel 3.2 ADR) enthält die Höchstmenge des Stoffes je Innenverpackung oder Gegenstand für die Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.4. Im ADR konnte ich keine Angaben zu den Druck- und Temperaturverhältnissen finden, die für die Messung der Höchstmenge zu beachten sind. Aus meiner Sicht darf das Gas deshalb mit dem vom Absender/Verpacker gewünschten oder mit dem höchstmöglichen Druck auf die erlaubte Menge (hier max. 120 ml) komprimiert werden, solange keine Berstgefahr für das aufnehmende Gefäß besteht und das Versandstück sicher befördert werden kann. Damit die Gashöchstmenge von 120 ml während des gesamten Beförderungsvorgangs eingehalten werden kann, darf das aufnehmende Gefäß kein größeres Volumen aufweisen. Sicherheitsvorgaben des Gefäßherstellers zum höchstzulässigen Befülldruck wären ggf. zu berücksichtigen.

Einfach gesprochen: 120 ml sind immer 120 ml, egal ob Unterdruck, Vakuum oder Überdruck vorliegt.

Schöne Grüße.

Re: Gase per LQ [Re: King_Louie_21] #18276 11.02.2014 12:37
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aw_ Offline OP
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Danke euch 2!!
Hatte mal mit einem Polizeibeamten der WSP gesprochen, der hat das Gegenteil gesagt. Deshalb der Beitrag.
Vielleicht sollte man das Kapitel 3.4 mit demselben Satz wie in 3.5 beschrieben ergänzen. Somit wäre das zweifelsfrei klar..
grüsse..aw


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