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Anzeigepflicht Transportgenehmigung #18280 13.02.2014 12:11
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matigol Offline OP
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Werte Experten,

leider bin ich absolut ahnungslos in Sachen Abfall. Die Forensuche hat mich auch nicht weiter gebracht und somit stelle ich jetzt hier mal meine Frage:

Wir stellen Kunststoffe, Lacke und Klebstoffe her. Dabei entstehen selbstverständlich Abfälle, die zum Teil auch gefährlich sind.

Dürfen wir wirklich kein Fass mit lösemittelbeschmutzten Lappen bzw. Kartons, von einem deutschen Firmenstandort zum anderen transportieren, ohne dies Anzuzeigen oder gar eine Transportgenehmigung zu haben?
Das wäre für mich schwer zu glauben, da wir das ja nicht gewerblich machen und den Abfall ja auch nur im Hauptwerk lagern bis er vom Entsorger abgeholt wird.

Es muss doch möglich sein seine eigenen Abfälle von einem Standort zum anderen zu transportieren sofern man die ADR-Bestimmungen einhält?

Wer kann mich erleuchten?

Vielen Dank
mati

Re: Anzeigepflicht Transportgenehmigung [Re: matigol] #18281 13.02.2014 16:19
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forenseeker Offline
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Guten Tag Allerseits,

folgender Link könnte helfen:

zks-abfall

Schaue mal in §§ 7 und 12 der AbfAEV (gültig ab 1.6.2014).
Die wahren Abfall-Experten hier im Forum riskieren sicherlich auch noch mal 'nen Blick... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Viele Grüße (auch von Oskar!)
Forenseeker

Re: Anzeigepflicht Transportgenehmigung [Re: matigol] #18282 13.02.2014 16:59
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Gandalf Offline
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Hallo matigol,
Antwort auf
den Abfall ja auch nur im Hauptwerk lagern bis er vom Entsorger abgeholt wird.
Das hört sich ganz danach an, dass insgesamt größere Mengen anfallen. Dann gibt es möglicherweise in eurem Unternehmen auch einen Abfallbeauftragten gem. § 59 KrWG (auch in Verbindung mit der Verordnung über Betriebsbeauftrage für Abfall § 1 Abs. 2 Nr. 2). Der sollte dir dann die entsprechende Unterstützung und Beratung geben können.
Gruß Gandalf

Re: Anzeigepflicht Transportgenehmigung [Re: forenseeker] #18283 14.02.2014 07:05
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Die wahren Abfall-Experten hier im Forum riskieren sicherlich auch noch mal 'nen Blick... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Hallo zusammen,

selbst bin ich nur ein unbedarfter Rechtsunterworfener; jedoch würde ich hohe Fachkompetenz bei den Experten der Industrie- und Handelskammern vermuten. Im Merkblatt über die Anzeige- und Erlaubnisverordnung der IHK Südlicher Oberrhein heißt es zum § 7 Abs. 9 AbfAEV:
  • «Auf Drängen der Wirtschaft und der Bundesländer wurde über den Bundesrat ein zusätzlicher Absatz 9 eingefügt. Dieser besagt, dass nicht gewerbsmäßig tätige Sammler und Beförderer, die also nur im Rahmen anderweitiger wirtschaftlicher Unternehmen sammeln oder befördern, von der Anzeigepflicht befreit sind, wenn sie pro Jahr maximal 2 Tonnen gefährliche Abfälle und maximal 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle sammeln oder befördern.»
In anderen EU-Mitgliedsstaaten sind Anzeige- oder Genehmigungspflichten für Betriebe, die (ihre eigenen) Abfälle lediglich im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sammeln oder befördern, schon länger gängige Praxis. Deutschland ist da nicht der Vorreiter.

Schöne Grüße.

Re: Anzeigepflicht Transportgenehmigung [Re: matigol] #18284 01.03.2014 18:43
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King_Louie_21 Offline
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Hallo zusammen,

Das BMUB hat vor kurzem auch eine Vollzugshilfe zur AbfAEV veröffentlicht: www.bmub.bund.de/N49489/

Die Bagatellfallregelung für bis zu 20 t/a nicht gefährliche Abfälle bzw. bis zu 2 t/a gefährliche Abfälle wird in den Randnummern 102 bis 105 dieser Vollzugshilfe abgehandelt. Ein Blick lohnt sich.

Schöne Grüße.


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