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Kennzeichnung abgestellter Anhänger #18492 24.03.2014 13:25
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo Gemeinde,

wenn ein Anhänger mit Gefahrgut beladen vom Zugfahrzeug getrennt und abgestellt wird muss am Anhänger die orangene Warntafel am Heck verbleiben. (5.3.2.1.1)

Ich hab nun gehört, dass an der Frontseite ebenfalls eine Tafel angebracht werden muss... WO STEHT DAS? Ich habs nicht gefunden... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Danke für Eure Hilfe...


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: Kay Schmauder] #18493 24.03.2014 13:42
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Gerald Offline
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Hallo Kay,

Antwort auf
dass an der Frontseite ebenfalls eine Tafel angebracht werden muss... WO STEHT DAS?


Da wirst Du auch nichts finden, denn wie Du richtig geschrieben hast, steht in Absatz 5.3.2.1.1 nur " ..., muss an der Heckseite des Anhängerseine orangefarbene Tafel angebracht bleiben.

In der RSEB unter Ziffer 5-8 steht nur, "Absatz 5.3.2.1.1 Satz 4 ADR gilt nur, wenn der getrennte Anhänger mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge beladen ist."

Andere Quellen gibt es nicht, ich denke mal, da hat jemand was gehört, aber nicht richtig gelesen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: Kay Schmauder] #18494 27.03.2014 13:56
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GGB_Jürgen Offline
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Hallo Kay
im ADR 2011 stand noch unter der gleichen Nummer, dass eine Beförderungseinheit vorn und hinten mit Warntafel gekennzeichnet werden muß.
Auch ein einzelner Anhänger galt als Beförderungseinheit wenn er vom Zugfahrzeug abgekoppelt war.
Im ADR 2013 steht es nun anders
Gruß
aus dem schönen Saarland von
Jürgen

Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: GGB_Jürgen] #18495 27.03.2014 17:09
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Gerald Offline
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Hallo Jürgen,

Antwort auf
Auch ein einzelner Anhänger galt als Beförderungseinheit wenn er vom Zugfahrzeug abgekoppelt war.


Im Kapitel 1.2 steht unter Beförderungseinheit: "Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger" , da steht nichts, das ein Anhänger eine Beförderungseinheit ist! Und so stand es schon im ADR 2007, 2009 und 2011! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Im Prinzip hat eine Beförderungseinheit; Einen Antrieb und einen Aufbau der geschlossen werden kann.

Nur in der GGVSEB 2011 Anlage 2 Ziffer 3.3 letzter Satz stand schon " .... einer kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheit, die von der Zugmaschine oder dem Motorwagen getrennt abgestellt werden; in diesem Fällen darf die Kennzeichnung am Anhänger nicht entfernt werden. ", dies war ein Vorgriff auf das ADR 2013.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 27.03.2014 17:38.
Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: Kay Schmauder] #18496 27.03.2014 19:54
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Ich hab nun gehört, dass an der Frontseite ebenfalls eine Tafel angebracht werden muss... WO STEHT DAS? Ich habs nicht gefunden...

Hallo Kay,

im ADR steht dazu nichts. Allerdings wurden die Vorschriften für den Huckepackverkehr im RID 2011 vollständig überarbeitet und seitdem gilt Abs. 1.1.4.4.3 RID:
  • Beförderung von Anhängern, in denen Versandstücke befördert werden
    Wird ein Anhänger von seiner Zugmaschine getrennt, müssen die orangefarbene Tafeln auch an der Stirnseite des Anhängers oder die entsprechenden Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten des Anhängers angebracht sein.
Schöne Grüße.
__________________

P.S. Wer mehr Hintergrundwissen zu der im ADR 2013 erfolgten Änderung des Abs. 5.3.2.1.1 sucht, kann sich den schwedisch-deutschen Antrag vom 11.02.2011 durchlesen: ECE/TRANS/WP.15/2011/6

Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: King_Louie_21] #18497 28.03.2014 09:25
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Gandalf Offline
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Hallo King_Louie_21,
das kann sich aber doch nur darauf beziehen, wenn der Anhänger alleine auf dem Wagen ohne Zugmaschine abgestellt wird und nicht im Vor- oder Nachlauf auf der Straße. Wie sollte denn auch unterschieden werden, ob das jetzt ein abgestellter Anhänger nur für die Straße oder doch für den Huckepackverkehr bestimmt ist? Für das Abstellen auf dem Bahngelände würde ich diese Kennzeichnung allerdings auch noch für anwendbar halten.
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: Gandalf] #18498 28.03.2014 15:25
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gandalf,

klar, 1.1.4.4.3 RID gilt, wie geschrieben, nur im Huckepackverkehr und sonst nirgends. Kays Kollege hat die Forderung nach der Kennzeichnung der Stirnseite eines Anhängers mit der orangefarbenen Tafel anscheinend irgendwo gelesen oder aufgeschnappt und wir suchen die Fundstelle. 1.1.4.4.3 RID wäre aus meiner Sicht eine mögliche Erklärung.

Schöne Grüße.

Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: King_Louie_21] #18499 01.04.2014 00:10
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo zusammen,

ich denke auch, dass hier wieder Äpfel und Birnen zusammen geworfen wurden. ich wollte nur wieder mal auf Nummer sicher gehen, nicht das ich mal wieder was überlese... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Also erst mal keine Tafel vorn am Anhänger... mal sehen wie lange... DANKE!


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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