Beförderung von Abfällen als 3175
#18650
29.04.2014 11:25
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sebstar
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Servus,
folgendes Vorhaben:
Eimer mit Farbresten etc. sollen auf Bühnen gesammelt werden und dann in loser Schüttung als UN 3175 in beplanten Abrollcontainern gefahren werden (Ohne Deckel und Splinte). Dies ist mMn zulässig.
Frage:
Was ist, falls mal jemand aus emissionsrechtlicher Sicht auf die Idee kommt, die Farbeimer nicht mehr offen sondern geschlossen zu sammeln und in den Container zu verkippen. Kann ich die Gefäße dann immer noch als 3175 im beplanten Container fahren? Finde dazu im ADR nichts, habe allerdinfs zurzeit nur ADR2011 vorliegen!
Zur Info: Die Eimer beinhalten Reststoffe der Klasse 3 und 4.1.
Besten Dank für jede Hilfe!
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Re: Beförderung von Abfällen als 3175
[Re: sebstar]
#18651
29.04.2014 15:21
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King_Louie_21
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Hallo Sebstar,
für Farbe (UN 1263) gilt die SV 650. Farbabfälle, die aus Verpackungsresten, verfestigten und flüssigen Farbresten bestehen, dürfen unter den Vorschriften der Verpackungsgruppe II befördert werden. Die Beförderung in loser Schüttung in vollwandigen bedeckten Großcontainern ist zugelassen; dazu zählen auch Abrollcontainer. Der Aufbau der Container muss dicht sein oder beispielsweise mit Hilfe einer geeigneten und ausreichend festen Innenbeschichtung abgedichtet werden. Es spielt keine Rolle, ob die einzelnen Eimer im Container offen oder geschlossen sind. Im Beförderungspapier ist anzugeben: «UN 1263 ABFALL FARBE, 3, VG II, (D/E)»
Auf UN3175 würde ich erst ausweichen, wenn die UN1263/SV650 nicht zutrifft; aber dann sollte die Farbe nicht mehr flüssig vorliegen. Außerdem könnte, wenn die Eimer restentleert sind, auch die multilaterale Ausnahme M 268 genutzt werden.
Schöne Grüße.
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Re: Beförderung von Abfällen als 3175
[Re: sebstar]
#18652
29.04.2014 16:01
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GG1
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Zur Info: Die Eimer beinhalten Reststoffe der Klasse 3 und 4.1.
Hallo sebstar, das ADR 2013 gibt's für lau unter http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel...e.html?nn=36032Ich würde hier eigentlich auch auf UN 1263 gehen, wobei das aber nicht mit Klasse 4.1 zusammenpaßt... Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 29.04.2014 16:06.
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Re: Beförderung von Abfällen als 3175
[Re: King_Louie_21]
#18653
29.04.2014 16:46
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Gerald
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Hallo, die multilaterale Ausnahme M 268 genutzt werden. Zu finden unter http://www.isim.rlp.de/verkehr/verkehrssicherheit/gefahrgut/ oben recht "Gefahrgutticker April 2014" nach Download auf Seite 10 zu finden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderung von Abfällen als 3175
[Re: Gerald]
#18654
30.04.2014 08:55
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Morgen zusammen,
und erst einmal DANKE!
Ist ja echt top, wie schnell hier geantwortet wird.
Was ich vergaß zu beschreiben: Es sind nicht nur Farbreste, sondern auch Reste aus der Farbproduktion, sprich Rohstoffreste etc...
Aber kurz gesagt, wenn die Eimer über Splinte und Deckel verfügen:
1263 geht, 3509 geht, 3175 geht, ist aber nicht ideal?
Mit dem GB habe ich noch nicht gesprochen (Urlaub <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />), aber mich interessiert das Thema einfach brennen.
Danke auch für die Links, sehr hilfreich und nützlich.
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Re: Beförderung von Abfällen als 3175
[Re: sebstar]
#18655
30.04.2014 09:05
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Bzw,
was spricht gegen die 3175?
Hier sind alle begeistert von dieser Möglichkeit.. Ich habe ein schwammiges Gefühl.."feste Stoffe, die gefährliche..".. Das ist doch keine Definition für leere Metalleimer..
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Re: Beförderung von Abfällen als 3175
[Re: sebstar]
#18656
01.05.2014 10:51
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GG1
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Hallo sebstar,
ich hätte da schon allein Bauchschmerzen wegen der SV 216. Keine freie Flüssigkeit und Metalleimer? Wenn ihr (genug) Aufsaugmaterial (Katzenstreu o.ä.) reinschmeißt könnte das passen; sonst sehe ich Probleme.
Grüße GG1
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Re: Beförderung von Abfällen als 3175
[Re: sebstar]
#18657
07.05.2014 11:03
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M.A.T.
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Hallo, sebstar, wie kommen Sie auf 3509? Über die SV 268? Sind denn alle Bedingungen der SV erfüllt; aus Ihrer Beschreibung eher nicht. Für Kl. 4.1 wäre interessant, wie genau die Klassifizierung / Beschreibung wäre. Gruß hazmatgerman
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 07.05.2014 11:05.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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