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Kontrollbehörden #18728 09.05.2014 17:06
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ChristophR Offline OP
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Mich interessiert wer nach IMDG bzw. GGVSee die Kontrollbehörden im Zusammenhang mit Gefahrgut sind. Ausserdem würde ich gern wissen ob Gefahrgutkontrollen Teil der Hafenstaatenkontrolle ist.

MfG ChristophR

Re: Kontrollbehörden [Re: ChristophR] #18729 10.05.2014 20:17
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Kalle Svensson Offline
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Hallo ChristophR,

die Zuständigkeit für Kontrollen ist von der Aufgabenverteilung bzw. der Zuständigkeitsanordnung in den einzelnen Bundesländern abhängig. In Hamburg liegt die Zuständigkeit bei der WSP. In anderen Ländern kann es aber auch das Hafenamt sein.
Gefahrgutkontrollen sind kein Teil der Hafenstaatkontrolle, die in der Verantwortung der BG-Verkehr liegt.

Wie lautet denn das Thema Deiner Arbeit ? Du stellst so viele Fragen in den verschiedenen Verkehrsträgerforen.


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Kontrollbehörden [Re: Kalle Svensson] #18730 12.05.2014 17:14
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ChristophR Offline OP
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Das Thema meiner Arbeit lautet:"Harmonisierung der Regelungen und Kontrollen für den Gefahrguttransport auf unterschiedlichen Verkehrsträgern"
Darum die Suche bei den anderen Verkehrsträgern.

Re: Kontrollbehörden [Re: ChristophR] #18731 12.05.2014 22:03
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Mich interessiert wer nach IMDG bzw. GGVSee die Kontrollbehörden im Zusammenhang mit Gefahrgut sind.

Hallo Christoph,

die Überwachung erfolgt in Deutschland auf Basis von § 9 GGBefG. Das GGBefG regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen.
  • In Bremen befassen sich die §§ 41 bis 44 der HafenO mit mit der Überwachung von gefährlichen Gütern bei Umschlag, Durchfuhr und vorübergehendem Verbleib im Hafengebiet. Die Zuständigkeit der Hafenbehörde ist in § 5 HafenbetrG geregelt.
  • Für Niedersachsen wirst Du fündig in § 18 ZustVO-Verkehr.
  • In Schleswig-Holstein ist die Zuständigkeit in § 4 HSVO festgelegt.
  • In Mecklenburg-Vorpommern kennst Du Dich sicher selbst am besten aus und der Hinweis, dass die Hafenbehörden nach § 3 Abs. 1 HafVO M-V für die Durchführung der Hafengefahrgutverordnung zuständig sind, dürfte vermutlich überflüssig sein.
Soweit mal zu den deutschen Seehäfen; die Situation in Hamburg wurde ja bereits von Kalle Svensson beschrieben. Bedeutende Überseehäfen für Deutschland sind außerdem Rotterdam und Antwerpen. Insbesondere italienische Häfen spielen für den Seeverkehr im Mittelmeerraum auch für Deutschland eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Kontaktinformationen der wichtigsten zuständigen nationalen Behörden in 7.9.3 IMDG-Code kennst Du bereits?

Deine Frage ist komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint. Den § 6 GGVSee (Zuständigkeiten) hast Du bereits gelesen? Überwachungsaufgaben werden unter anderem auch von Dienststellen des Bundesministeriums der Verteidigung und von der BAM wahrgenommen. Die Bundespolizei kann Kontrollen auf Basis von § 2 Abs. 2 BPolG durchführen.

Die Kontrollen sind nicht nur auf Seehäfen beschränkt; auch im Binnenland wird überwacht. In Bayern erhalten die Betriebe der Versender zum Beispiel ab und an einen Besuch durch das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 ZustVVerk). Über die zuständigen Behörden im Binnenland in den anderen Bundesländern fehlt mir jedoch der Überblick; vielleicht können andere Kolleg(inn)en hier im Forum noch mit Angaben dienen. Ansonsten muss dafür womöglich eine simple Internet-Suchmaschine herhalten.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.05.2014 16:18.
Re: Kontrollbehörden [Re: King_Louie_21] #18732 14.05.2014 18:10
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ChristophR Offline OP
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Super Antwort.

Werde erstmal die neuen Infos bearbeiten und mich eventuell mit weiteren Fragen zurück melden

Vielen Dank

ps: es kann noch gern weiter geantwortet werden


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