ich muss 2 Farbdosen a 1 Liter versenden. Es handelt sich dabei nicht um Gefahrgut, aber um einen Gefahrstoff.(giftig) Kann mir jemand sagen was ich beim Versand (Kennzeichnung, Verpackung, Papiere) beachten muss? (Unser Gefahrstoffbeauftragter ist krank) :-)
Re: ausnahmsweise mal kein Gefahrgut
[Re: Frank D.]
#1878022.05.201411:40
...Es handelt sich dabei nicht um Gefahrgut, aber um einen Gefahrstoff.(giftig)...
Wie kommst Du zu der Aussage? Zumindest nach GHS dürften die Einstufungskriterien für akute Toxizität zwischen den beiden Rechtsgebieten harmonisiert sein. Oder handelt es sich um einen CMR Stoff, der nach Gefahrstoffrecht einen Totenkopf trägt, ohne akut toxische Wirkung? Das müsste man aber alles dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen können. Was ist den der gefahrauslösende Inhaltsstoff und in welcher Konzentration ist er vorhanden? Das müsste in Abschnitt 3 stehen.
Re: ausnahmsweise mal kein Gefahrgut
[Re: Frank D.]
#1878322.05.201415:47
Das ist wohl ein Fall für die Chemiker. Anbei mal das Original vom Hersteller in USA.. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht ob ich das 'frei' transportieren würde!
Re: ausnahmsweise mal kein Gefahrgut
[Re: aw_]
#1878423.05.201408:16
das angehängte Dokument ist ein MSDS und kein SDB. Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist gewaltig. Das MSDS ist in der EU nicht gültig und es basiert auch nicht auf den gleichen Kriterien wie das SDB. Ich würde empfehlen, bei dem Hersteller oder Importeur ein SDB in der Landessprache des Empfängers anzufordern und das Produkt auch CLP einstufen zu lassen. Eigentlich ist der Importeur Verpflichtet das zu tun.
Hätte ich doch gleich in Dein angehängtes SDB geschaut. Das Produkt ist Reproduktionstoxisch und trägt daher nach (noch gültigem) EU Recht den Totenkopf. Nach GHS/CLP bekommt es den Körper (GHS08). Da Reproduktionstoxizität nach Transportrecht keine Rolle spielt, passt es dann schon mit kein Gefahrgut. Was evt. zu prüfen wäre, wäre die Umweltgefährlichkeit, da könnte ich mir eine Einstufung vorstellen, zumal für das Produkt die Wassergefährdungsklasse 2 erwähnt wird.
Re: ausnahmsweise mal kein Gefahrgut
[Re: Frank D.]
#1878623.05.201415:17
Kann mir jemand sagen was ich beim Versand (Kennzeichnung, Verpackung, Papiere) beachten muss? (Unser Gefahrstoffbeauftragter ist krank) :-)
Hallo Frank,
nachdem das deutsche Sicherheitsdatenblatt jetzt doch noch aufgetaucht ist und auf den ersten Blick für einen Nichtchemiker plausibel erscheint, scheint es sich ja nicht um Gefahrgut zu handeln. Deine Ausgangsfrage ist noch offen. Sofern der KEP-Dienstleister keine speziellen Einschränkungen hat, gibt es rechtlich keine besonderen Versandvorschriften für Gefahrstoffe. Ich würde mich hier an den Verpackungsvorschriften für begrenzte Mengen in Kapitel 3.4 ADR orientieren, jedoch keine Kennzeichnung mit der Raute vornehmen. Das sollte genügen.
Für mich ist gar nix plausibel, genauso wie der letzte Abschnitt im SDB wo der Ersteller nichts mit dem Inhalt zu tun haben will obwohl man ja auf die .. zur Verfügung gestellten Informationen und Daten vertrauen kann (ADR 1.4.2.1.2)
Was evt. zu prüfen wäre, wäre die Umweltgefährlichkeit, da könnte ich mir eine Einstufung vorstellen, zumal für das Produkt die Wassergefährdungsklasse 2 erwähnt wird.
Damit und auch wg. der Klassifizierung in Abschnitt 16 (R51/52/53 und N) ist die Aussage "Kein Gefahrgut" auch falsch, denn 3082 muß unbedingt geprüft werden und trifft wahrscheinlich zu. M.A.T.