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schriftliche Weisung nach ADR 2015 #18801 27.05.2014 17:10
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Gerald Offline OP
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Hallo,
mit dem ADR 2015 ändern sich mal wieder die "SCHRIFTLICHEN WEISUNGEN" Und zwar auf der Seite 4:

- die Bezügen zu den Normen bei der Warnweste,
- bei Augenschutzausrüstung in Klammern "(z.B. Schutzbrille)" und
- bei "Für bestimmte Klassen vorgeschriebene zusätzliche Ausrüstung" im ersten Spiegelstrich die Fußnote b) streichen und in den 2. bis 4. Spiegelstrichen die Fußnote c) durch b) ersetzen.
In der Fußnote selbst, wird "b)" gestrichen und aus "c)" wird "b)".


Es gibt zwar nach Absatz 1.6.1.35 eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2017.

Aber im Unterschied zu der Änderung der "SCHRIFTLICHEN WEISUNGEN" durch das ADR 2011, wird es für die Kontrollierten bzw. Verantwortlichen schwer sein, auf den ersten Blick diese Änderung zu erkennen.
Um somit sicherzustellen, dass der Fahrzeugführer mit den gültigen "SCHRIFTLICHEN WEISUNGEN" nach ADR 2015 unterwegs ist bzw. kein Verstoß vorliegt.

Bei den Änderungen nach ADR 2011 wurde ja die Überschrift ergänzt durch "gemäß ADR", und somit konnte man gut erkennen, dass die richtigen "SCHRIFTLICHEN WEISUNGEN" an Bord waren.
Besser wäre es gewesen, man hätte in Unterabschnitt 5.4.3.4 bei dem Muster

"SCHRIFTLICHEN WEISUNGEN GEMÄSS ADR 2015"

aufgenommen.
Denn ich bin mir nicht mal sicher, dass dies die letzte Änderung bei den schriftlichen Weisungen war!
So bleibt wohl nur eine gute Unterweisung bzw. Ausbildung als Lösung. In Deutschland selbst könnte in der RSEB ein Hinweis stehen, das keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Aber wie werden das die anderen ADR-Staaten sehen?
Ich selbst bin ja der Meinung, dass diese Änderung gar nicht notwendig war, denn ein Verweis auf "zum Beispiel" bedeutet ja nicht, dass nur diese Bezeichnung gültig ist.
Aber was soll es!

Im RID gibt es auf der ersten Seite dritter Spiegelstrich eine Änderung, und zwar

"- Zündquellen vermeiden, insbesondere nicht rauchen oder elektronische Zigaretten oder ähnliche Geräte verwenden und keine elektrische Ausrüstung einschalten".

In den Entwürfen zum ADR 2015 habe ich diese Änderung nicht gefunden, oder ich habe es überlesen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: Gerald] #18802 28.05.2014 01:25
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
In den Entwürfen zum ADR 2015 habe ich diese Änderung nicht gefunden, oder ich habe es überlesen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hallo Gerald,

Du hast nichts überlesen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits gefasst, jedoch noch nicht veröffentlicht.
Referenzdokument: informelles Dokument INF.13 in der geänderten Fassung, 96. Sitzung der WP.15 Arbeitsgruppe, 06. bis 09. Mai 2014

Schöne Grüße.

Nachtrag: Heute im Laufe des Tages wurde das Dokument ECE-TRANS-WP15-222a1e veröffentlicht; siehe S. 6.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 28.05.2014 21:12.
Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: King_Louie_21] #18803 15.06.2014 22:22
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DJSMP Offline
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Einfach nur zum ******! Man darf die hohen Herren bei WP.15 erneut dazu beglückwünschen, dass sie den Bußgeldbehörden wieder einige TEUR zugespielt haben! Sicherheitsrelevant ist was anderes!

Ich freue mich wieder auf die Diskussionen in den Schulungen, ob noch alles Tassen im Schrank stehen und erwarte wieder einen erbitterten Kampf als Gb auf allen Fahrzeugen bzw. in allen Fahrermappen.

Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: DJSMP] #18804 16.06.2014 13:04
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Gerald Offline OP
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Hallo DJSMP,

Antwort auf
Ich freue mich wieder auf die Diskussionen in den Schulungen, ob noch alles Tassen im Schrank stehen und erwarte wieder einen erbitterten Kampf als Gb auf allen Fahrzeugen bzw. in allen Fahrermappen.


Das sehe ich genau so, und leider kann es passieren, dass es im ADR 2017 in den "Schriftlichen Weisungen" wieder Änderungen geben kann. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Wenn solche Änderungen erfolgen müssen, warum auch immer, dann sollte man schon es für die Anwender und Kontrollierenden etwas einfacher machen, zum Beispiel in der Überschrift der schriftlichen Weisungen mit "Schriftliche Weisungen gemäss ADR 2015 " bzw. "2017" usw.

Somit würde es für die Anwender leichter sein, und erspart unnötige Diskussionen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: Gerald] #18805 17.06.2014 20:50
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gg-freak Offline
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Von mir aus könnten die "Schriftlichen Weisungen" abgeschafft werden. Einen wirklichen Informationsgehalt haben sie weder für Fahrzeugführer noch für Einsatzkräfte. Naja, und wer sich bei Kontrollen an den "Schriftlichen Weisungen" aufhängt, der weiß anscheinend nicht, was im ADR wirklich wichtig ist.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: gg-freak] #18806 18.06.2014 07:07
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

das ist ja mal 'ne provokante Aussage von gg-freak! Sich an den schriftl. Weisungen aufzuhängen, ist echt unsinnig und kein Sicherheitsgewinn. Tja, allerdings müssen die Rechtsunterworfenen das wohl trotzdem buchstabengetreu umsetzen, da nicht jeder Wachtmeister so fortschrittlich denkt.

Spricht eigentlich 'was dagegen, dass Verlage, die schriftliche Weisungen auf den Markt bringen, freiwillig z.B. unten rechts in der Fusszeile den Stand angeben? Das ist ja wohl hoffentlich zulässig und würde die Sache schon mal einfacher machen, wenn ganze Fuhrparks umgerüstet werden.

Schöne Grüße.

Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: King_Louie_21] #18807 18.06.2014 08:16
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DJSMP Offline
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Mit dem Eindruck wäre ich vorsichtig. Ähnliche Bestrebungen waren ja 2009 schon mal in der Diskussion. Bei Storck und Ecomed ist ja z.B. auch der rote Rand drum, der so nicht im ADR dargestellt ist. Da musste in der RSEB extra die 5-21 rein um allen deutschen Überwachern klar zu machen, das nicht zu ahnden. Ich als Gb akzeptiere alle Versionen. Aber ob der Österreicher den roten Rand akzeptiert ist trotzdem nicht klar. Ich weise alle meine Fuhrunternehmer auf diesen Umstand hin und empfehle einen Anbieter mit ADR Version, wenn die Unternehmen im Ausland tätig sind.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 18.06.2014 08:18.
Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: gg-freak] #18808 18.06.2014 10:48
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Gerald Offline OP
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Hallo gg-freak,

Antwort auf
Von mir aus könnten die "Schriftlichen Weisungen" abgeschafft werden.


Auch wie meine Vorgänger würde ich da vorsichtig sein. Wenn man mal in die Gefahrgutkontrollstatistik der BAG von 2012 sieht, da stehen Verstöße gegen Beförderungspapier/schriftliche Weisungen mit 1.711 an zweiter Stelle.

Ob es eine Statistik von der Polizei gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Übrigens Dein neues Logo find ich umwerfend. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: DJSMP] #18809 18.06.2014 12:43
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Aber ob der Österreicher den roten Rand akzeptiert ist trotzdem nicht klar.

Hallo DJSMP,

in Österreich wird das auch ziemlich easy gesehen. Im Ergänzungserlass zum Gefahrguttransport-Vollzugserlass des BMVIT vom 13.10.2011 (GZ. BMVIT-159.103/0002-IV/ST6/2011) heißt es dazu:
  • Beispiele für geeignete schriftliche Weisungen in mehreren Sprachen finden sich auf der Homepage der UNECE: http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.html . Sie sind jedoch nicht die einzig zulässigen. Schon aus dem Begleittext zum deutschsprachigen Muster ist ersichtlich, dass regionale Unterschiede in Orthograpie und Terminologie unerheblich sind. Aber auch Ausführungen, die sich von diesen in sonstiger geringfügiger und nicht sinnstörender Weise unterscheiden, sind anzuerkennen. Das umfasst etwa Schreibfehler, Satzstellungen, Schriftgrößen, die Gestaltung von Überschriften, farbige Hinterlegungen, oder die Verwendung der Begriffe "explodieren" und "bersten" für Druckgefäße.

    Formatangaben bestehen keine. Grenzen ergeben sich selbstverständlich aus der Les- und Verstehbarkeit für die Fahrzeugbesatzung.

    [...]
Schöne Grüße.

Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015 [Re: King_Louie_21] #18810 19.06.2014 16:12
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DJSMP Offline
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Danke für den Hinweis. Gut zu wissen...

Österreich war aber auch nur ein Beispiel. Es ging mir darum, dass SW, die anders aussehen als die im ADR, zu Problemen führen könnten.

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