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Kennzeichnung Paletten #1888 28.07.2004 09:09
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Hallo,

ich bin in einem sehr kleinen Unternehmen mit nur 4 Mitarbeitern beschäftigt und wir haben nun zu ersten mal den Umfang das wir eine grössere Menge an gefahrgut versenden müssen. Bisher war das Versenden sehr einfach da wir kleine Packstücke von unserem Vorlieferanten bekommen haben und diese 1:1 im Rahmen von LQ weiter versenden konnten. Nun müssen wir aber eine Palette mit insg. 44 Weissblechkannistern, jeweils mit 5 Liter Inhalt versenden (UN 1170). Was ich bisher weiss ist das es unzweifelhaft Gefahrgut ist. Wie muss ich jetzt die Palette Kennzeichnen ? Gefahrenzettel 3 ist klar .. muss auch der weisse Rautenaufkleber mit UN 1170 drauf ?
Woher bekomme ich das "Unfallmerkblatt" ? Mein Speditör möchte davon 2 Ausfertigungen ...
Kann jemand helfen ?

Danke.

Re: Kennzeichnung Paletten #1889 28.07.2004 10:38
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Udo Leithold Offline
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Hallo,
wir bewegen uns hier im Kapitel 3.4 "Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern".
Bei der UN 1170 muss man zusätzlich noch auf die Vol.-% und der damit zugeordneten Verpackungsgruppe (VP) achten. Bis 24 Vol.-% gilt nach SV 144 "Wässerige Lösungen mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol unterliegen nicht den Vorschriften des ADR".
Bis 70 Vol.-% haben wir VP III und über 70 Vol.-% VP II.
An Hand der UN-Nr. mit VP wird die zulässige Menge der LQ ermittelt.
Ich nehme mal an, dass hier UN 1170 VP III gemeint ist, denn da sind nach LQ 7 max. 5 Liter Innenverpackungen zulässig. Bei UN 1170 VP II sind es nach LQ 4 nur 3 Liter.
Weiter ist die Menge je Versandstück (nicht je Palette) zu beachten. Bei LQ 7 darf das Versandstück 45 Liter (9 Kanister a 5 Liter) nicht übersteigen.
Wird keine Außenverpackung verwendet, sondern die einzelnen Kanister zu einem Tray in Dehn- oder Schrumpffolie vereint, darf das Bruttogewicht 20 kg nicht überschreiten.
Jedes einzelne Versandstück muss mit der UN-Nr. mit den Buchstaben UN (weißer Zettel, mind. 10 cm x 10 cm) versehen sein. Ein Gefahrzettel Klasse 3 muss nicht sein.
Nun kann jedes einzelne Versandstück auf die Palette gestellt werden.
Ein Unfallmerkblatt und ein Beförderungspapier sind bei der Einhaltung der LQ-Regelung nicht notwendig.

Gruß Leithold

Re: Kennzeichnung Paletten [Re: Udo Leithold] #1890 28.07.2004 11:45
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Bruesewitz Offline
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Hallo Ilama,

handelt es sich denn um einen reinen Landtransport? oder soll es auch per Luft später weiter befördert werden?

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass sich die von Herrn Leithold angegebenen Mengen unter Umständen aufgrund der Änderungen im ADR im Jahr 2005 ändern können. Die Freigrenzen werden für einige Güter geändert. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Brüsewitz
Re: Kennzeichnung Paletten [Re: Udo Leithold] #1891 28.07.2004 11:46
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Erst mal vielen Dank für die Antwort.
Bei uns handelt es sich um reinen Alkohol, also mind. 98%.
Wenn ich das jetzt also richtig lese sind wir wie ich schon vermutet hatte im Gefahrgutbereich. Die Kannister werden auf eine Europalette gestellt und dann mit einer dehnbaren Kunststofffolie umwickelt. Jeder Kannister hat als Aufkleber bereits die rote Raute (Gefahrzettel 3) und vorne auf dem Etikett ist in klein die UN 1170 aufgedruckt (nicht in der weissen Raute).
Was muss jetzt faktisch aussen auf die Palette ? (also auf die Fixierfolie) Auch UN 1170 oder Gefahrzettel 3 .. oder beides ?

Noch mal vielen Dank im vorraus !

Re: Kennzeichnung Paletten #1892 28.07.2004 12:39
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Udo Leithold Offline
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Hallo,
so wie ich es nun sehe, ist es UN 1170 F1 VP II. Damit wird es eine Beförderung unter den Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6. ADR. Es dürfen max. 333 kg befördert werden, was bei 44 x 5 Liter zutreffend ist.
Die einzelnen Versandstücke (Kanister) müssen mit dem Zettel Nr. 3 und der UN-Nr. mit den Buchstaben UN beschriftet werden. Die Folie der Palette aber nur wenn die darunter liegenden Beschriftungen und Bezettelungen nicht erkennbar sind. Die Palette ist keine Verpackung im Sinne des Gefahrgutrechtes, sie ist nur ein Hilfsmittel. Ebenso die Folie mit welcher die Versandstücke fixiert und/oder geschützt werden sollen. Auf eine ausreichende Befestigung der Versandstücke auf der Palette, im Sinne der Ladungssicherung ist zu achten.
Ein Unfallmerkblatt ist bei Nutzung der Freistellungen nach 1.1.3.6 nicht notwendig. Aber ein Beförderungspapier muss erstellt werden, dabei kann allerdings auf die Ausnahme Nr. 18 GGAV zurückgegriffen werden. Dies betrifft hier aber nur den Verzicht auf bestimmte Angaben.

Gruß Leithold

Re: Kennzeichnung Paletten [Re: Udo Leithold] #1893 28.07.2004 13:00
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Hallo und vielen Dank für die Antworten !
Ich glaube ich habe es verstanden.
Nun nur 2 ergänzende Fragen :
1 : wo kann man sich den in dieser Sache richtig ausbilden lassen ? Das Thema scheint recht komplex.
2 : Stimmt es, das wenn ich die Produkte nur klein genug verpacke, und so eine vielzahl von LQs bekomme, ich diese grosse Anzahl von LQs beliebig versenden kann, ohne mir je Gedanken über Gefahrgut machen zu müssen ?

Re: Kennzeichnung Paletten #1894 28.07.2004 13:16
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Udo Leithold Offline
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Hallo,
1. Ausbildung läuft in der Regel über einen Gefahrgutbeauftragten oder über Firmen die sich darauf spezialisiert haben. Zum Gefahrgutbeauftragten kann man sich auch ausbilden lassen. Ein solcher muss vorhanden sein, wenn unter anderem die Freistellungen nach Absatz 1.1.3 ADR nicht genutzt werden können. Eine Nachfrage bei der IHK lohnt sich. Ich verweise auf die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Danach ist bei Beteiligung an der Beförderung gefährlicher Güter ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen. Freistellung davon sind möglich. Nach § 6 GbV müssen alle Personen, die Aufgaben bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter erfüllen, eine Schulung besitzen (beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen). Verantwortlich dafür: DER/DIE CHEF/IN.
2. Richtig. Im Absatz 1.1.3 ADR sind alle Freistellungen enthalten. Bei Nutzung der LQ-Regelung kann so viel befördert werden, wie für das jeweilige Fahrzeug zugelassen ist.

Gruß Leithold

Re: Kennzeichnung Paletten [Re: Udo Leithold] #1895 28.07.2004 14:31
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Mavo Offline
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Hallo,

wir handhaben es bei uns grundsätzlich so, das außen auf die Wickelfolie noch einmal sämtliche Gefahrgutlabel (in diesem Fall das der Klasse 3) sowie die UN-Nummer (einfacher Aufkleber ohne Raute) auf 2 Seiten der Palette geklebt werden.
Ist vielleicht etwas mehr Arbeit, aber es ist nach unserer Ansicht auch sicherer, da Packstücke auch mal mit den Gefahrgutlabeln nach innen gedreht sein können.
Zum Thema Unfallmerkblätter möchte ich anmerken, das Stückgutspediteure immer mit anderen Gütern zusammenladen, und so locker über die 1000 Punkte Grenze kommen können. Dementsprechend bei Verladungen über Stückgutspediteure am besten immer 1 Unfallmerkblatt mitgeben.
Wieso Ihr Spediteur jetzt 2 Unfallmerkblätter braucht verstehe ich aber nicht, geht die Sendung ins Ausland oder ist es ein Innerdeutscher Transport ?

MfG
Mavo


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