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Beteiligte Person #18920 02.07.2014 08:28
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aw_ Offline OP
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Moin zusammen,

Im Thread GBV §2 Befreiung hat King Louie freundlicherweise u.a. zu folgendem Link der IHK verwiesen:
http://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/u...eauftragte.html

Hier wird im letzten Abschnitt auf §6 der GbV auf die "beauftragten Personen" oder "sonstige verantwortliche Personen" hingewiesen.

Dazu folgendes:
Die neue GbV behandelt unter §6 die Prüfungsfragen und der Part der Verantwortung findet sich nunmehr u.a. im ADR 1.3 bzw. im OWIG
Gem. OWIG §9 sind die Verantwortlichen nur dann verantwortlich, wenn sie dazu benannt sind. Hier erscheinen auch wieder die Begriffe "beauftragt" und "verantwortlich".

Im ADR/IMDG ist nur noch von "Beteiligten" die Rede, d.h. der Begriff "sonstige verantwortliche Person" gibt es so nicht mehr.

Nach einer Schulung gem. ADR 1.3 (Schulung finde ich passender als Unterweisung, da im Englischen von Training die Rede ist) bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung als "Beteiligte Person" und nicht als "Verantwortliche", "beauftragte" oder gar "sonstige verantwortliche Person".

Da ich aber des öfteren z.B. bei Schulungsanbietern oder wie o.g. Beispiel zeigt, den Begriff "sonstige verantwortliche Person", vorfinde, wollte ich mal anklopfen wie es die Community so sieht..
grüsse..aw

Re: Beteiligte Person [Re: aw_] #18921 02.07.2014 12:52
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Gerald Offline
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Hallo AW,

unter https://www.vci.de/Themen/Logistik-Verke...Verordnung.aspx

hat der VCI was zu "Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen" geschrieben.

Nach meinen Stand sind

- Beauftragte Personen "Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Betriebsinhabers in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben." und

- Sonstige verantwortliche Personen "Personen, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen geworden sind, insbesondere Fahrzeugführer."

In der RSEB 1-25 steht "Personen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG, die ausdrücklich beauftragt sind, in eigener Verantwortung Aufgaben im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter wahrzunehmen, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beteiligte Person [Re: Gerald] #18922 03.07.2014 11:53
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aw_ Offline OP
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Hallo Gerald,
danke für Deine Einschätzung.
Mit der 'beauftragten Person' gebe ich Dir da recht.
Allerdings die 'sonstige verantwortliche Person' ist nach neuem Recht ein 'Beteiligter'. Natürlich auch der Fahrer.
Korrekte Begriffe und Definitionen im GG-Recht werden ja (mit recht) hartnäckigst verteidigt, deshalb wundert es schon, das in diesem Fall keinen grossen Wert auf die korrekte Begrifflichkeit gelegt wird.
grüsse..aw

Re: Beteiligte Person [Re: aw_] #18923 03.07.2014 12:53
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Gerald Offline
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Hallo aw,

Antwort auf
die 'sonstige verantwortliche Person' ist nach neuem Recht ein 'Beteiligter'.


Ich hänge Dir mal eine Datei an, welche die sonstige Person vielleicht besser darstellt.

Anhänge
19849-innerbetrieblicherAufbau.pdf (0 Bytes, 265 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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