Moin zusammen,
Im Thread GBV §2 Befreiung hat King Louie freundlicherweise u.a. zu folgendem Link der IHK verwiesen:
http://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/u...eauftragte.html Hier wird im letzten Abschnitt auf §6 der GbV auf die "beauftragten Personen" oder "sonstige verantwortliche Personen" hingewiesen.
Dazu folgendes:
Die neue GbV behandelt unter §6 die Prüfungsfragen und der Part der Verantwortung findet sich nunmehr u.a. im ADR 1.3 bzw. im OWIG
Gem. OWIG §9 sind die Verantwortlichen nur dann verantwortlich, wenn sie dazu benannt sind. Hier erscheinen auch wieder die Begriffe "beauftragt" und "verantwortlich".
Im ADR/IMDG ist nur noch von "Beteiligten" die Rede, d.h. der Begriff "sonstige verantwortliche Person" gibt es so nicht mehr.
Nach einer Schulung gem. ADR 1.3 (Schulung finde ich passender als Unterweisung, da im Englischen von Training die Rede ist) bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung als "Beteiligte Person" und nicht als "Verantwortliche", "beauftragte" oder gar "sonstige verantwortliche Person".
Da ich aber des öfteren z.B. bei Schulungsanbietern oder wie o.g. Beispiel zeigt, den Begriff "sonstige verantwortliche Person", vorfinde, wollte ich mal anklopfen wie es die Community so sieht..
grüsse..aw