Gefahrgutbeauftragter
#18935
03.07.2014 13:36
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Antoniohopkins
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Hallo liebe Gefahrgutgemeinde, heute rief mich ein Kunde an und sagte mir das er einen Anruf von der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten hatten und diese ihm mitteilten das er einen Gefahrgutbeauftragten benötigt! Der Kunde hat 2-3mal pro Jahr zwischen 300 und 350kg Gefahrgut der Klasse 6.1, VG II die er versendet, und jetzt hieß es da er über die 333kg kommt benötigt er einen GB!? Diese Gesetzesänderung würde es schon seit 2000 geben! Dies gilt doch nur für die Beförderer, oder?
Wer kann mir dazu etwas sagen?
Viele Grüße aus dem Schwarzwald. Antoniohopkins
Wahnsinn ist, immer in der gleichen Weise zu verfahren und dabei auf neue Ergebnisse zu hoffen.
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: Antoniohopkins]
#18936
03.07.2014 13:42
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aw_
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Hallo Antoniohopkins, Wenn ein Absender Gefahrgut verschickt und liegt über der höchstzulässigen Menge (1000 ADR Punkte) benötigt er einen Gb. Auch wenn es nur 1 Transport ist. Ein Blick in die GbV §2 gibt Aufschluß. Da sind noch Befreiungen gelistet, prüf bitte mal ob da etwas von zutreffen könnte. Der Beförderer benötigt neben einem Gb einen Fahrer mit einem ADR-Schein, also die Schulung für Fahrer sozusagen. gruss..aw
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: Antoniohopkins]
#18937
03.07.2014 13:59
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Wolfgang
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Hallo Antoniohopkins,
der Kunde könnte ja prüfen, ob er die Mengengrenzen von 1.1.3.6 ADR ( pro Transport ) einhalten kann. Dann hätte er zwar mehr Transporte, könnte aber die Ausgaben etc. für Gb sparen. Die Frage ist, was das kleinere Übel ist.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: aw_]
#18938
03.07.2014 14:00
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Antoniohopkins
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Hallo aw, in §2 Abs.1 steht das mit den 1000 Punkte, dies gilt doch aber nur bei "deren Tätigkeiten sich auf die Beförderung gefährlicher Güter beziehen" In den Absätzen 2, 3, 4 steht auch nichts von Absender nur in Abs. 5 steht der Auftraggeber des Absenders. Das der Beförderer einen GB und einen Fahrer mit ADR-Schein benötigt steht außer Frage. Gruß Antoniohopkins
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: Antoniohopkins]
#18939
03.07.2014 14:04
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aw_
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Jop, aber der Begriff 'Beförderung' schliesst nun mal auch die Vorbereitungs- und Abschlußhandlungen ein. Also nicht nur den reinen Transport. Siehe GGBefG, §2 (2) gruss..aw
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: Antoniohopkins]
#18940
03.07.2014 16:03
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Gerald
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Hallo Antoniohopkins, einen Anruf von der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten hatten und diese ihm mitteilten das er einen Gefahrgutbeauftragten benötigt! Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Behörde beruft sich auf den §3 Absatz 4 wo steht, "Wenn ein nach § 2 befreites Unternehmen wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter verstößt, kann die zuständige Behörde die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten anordnen" Zweitens: Da der Beförderungsbegriff in Deutschland nach §2 Absatz 2 erfolgt, kann Dein Kunde unter diese Begriffsbestimmung fallen, dazu hatte ja aw schon was geschrieben. In ADR Abschnitt 1.8.3 steht: "Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, muss einen oder mehrere Sicherheitsberater, nachstehend "Gefahrgutbeauftragter" genannt, für die Beförderung gefährlicher Güter benenne …" Und in der GbV §3 Absatz 1 steht: "Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. .." Leider war die UN-Nummer nicht dabei, denn bei 300 und 350kg kann man leicht über die 1000 Punkte kommen, es kommt ja immer auf die Beförderungskategorie an, wenn man 1.1.3.6 nutzen möchte und damit nach GbV §2 Absatz 1 von der Gestellung befreit ist.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 03.07.2014 16:17.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: Gerald]
#18941
03.07.2014 16:23
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Gandalf
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Hallo zusammen, es kommt ja immer auf die Beförderungskategorie an Wenn es jetzt nicht gerade eine spezielle UN-Nummer ist sind wir in Kat. 2 wegen VG II, also 333 kg. Also nur noch 300 kg auf einmal versenden statt 350. Gruß Gandalf
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: Gandalf]
#18942
04.07.2014 07:33
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Antoniohopkins
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Hallo zusammen, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, das hatte ich so nicht auf dem Schirm. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Ich werde in Zukunft mit unseren kleineren Kunden reden und schauen das wir immer unter den 1000 Punkte bleiben.
MfG Antoniohopkins
Wahnsinn ist, immer in der gleichen Weise zu verfahren und dabei auf neue Ergebnisse zu hoffen.
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: Antoniohopkins]
#18943
08.07.2014 13:28
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tree787
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Hallo zusammen,
ich hoffe, dass es erlaubt ist, diesen Thread für eine weitere Frage hinsichtlich des Gefahrgutbeauftragten zu "missbrauchen".
Bei uns stellt sich gerade die Frage, ob ein Gefahrgutbeauftragter benötigt wird. Wir empfangen Chemikalien (Menge pro Jahr nicht bekannt, da dezentraler Einkauf), entsorgen gefährliche Abfälle (über 50t/a, Abholung über Entsorgungsunternehmen) und fahren mit eigenen Fahrzeugen Chemikalien innerhalb des Stadtgebiets unter 1000 Punkten zwischen Einrichtungen hin und her.
Nun meine Frage: gehe ich recht in der Annahme, dass, wenn die 50-Tonnen-Grenze überschritten ist und die Sammeltransporte durch das Entsorgungsunternehmen über 1000 Punkten liegen, wir einen Gb brauchen? Da wir bei den internen Transporten alle Funktionen einnehmen (Absender, Beförderer, Verpacker,...) nehme ich an, dass wir hier keine Ausnahme in Anspruch nehmen können, bei welcher "ausschließlich" verwendet wurde. Ist das korrekt? Die Ausnahme zu freigestellten und begrenzten Mengen fallen sowieso raus.
Es wäre schön, wenn mir jemand Recht gibt oder mich korrigiert. Danke!
Gruß Matthias
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Re: Gefahrgutbeauftragter
[Re: tree787]
#18944
08.07.2014 15:07
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Gerald
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Hallo Matthias, Wir empfangen Chemikalien (Menge pro Jahr nicht bekannt, da dezentraler Einkauf), Nach der GbV §2 Nummer 3 seid Ihr als Empfänger befreit. entsorgen gefährliche Abfälle (über 50t/a, Abholung über Entsorgungsunternehmen) In dem Fall seid Ihr Verlader denn in der GGVSEB §2 Nr. 3 letzter Satz steht: "Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;" und somit muss ein Gb sein. Ihr könnt aber auch Absender sein, das kommt auf den Vertrag an, welchen Ihr mit dem Entsorger habt, Begriffsbestimmung steht im ADR unter Absatz 1.2.1 und GGVSEB §2 Nr. 1. Und als Auftraggeber des Absenders könnte §2 Nr. 4 greifen, wenn Ihr nicht über 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr kommt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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