Sehr geehrte Forenteilnehmer !
In Österreich war es möglich Saug-Druckfahrzeuge für Abfälle als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" anzumelden. Die Kosequenz daraus ist jedoch, dass diese Fahrzeuge bei Gefahrguttransporten weder eine Zulassung, Kennzeichnung usw. brauchen.Derzeit ist in Österreich ein Vollzugserlass unseres Bundesministeriums kundegemacht, der besagt dass o.g. Fahrzeuge auch dem ADR unterliegen. Leider gibt es da aber von höchster Ebene wieder Meinugsverschiedenheiten über die Gültigkeit dieses Erlasses.
Mich würde interessieren, wie die Rechtslage für selbstfahrende Arbeitmaschinen - speziell Saug Druckfahrzeuge für Abfälle in Österreichs Nachbarländern ( Deutschland, Schweiz) ist. Kann mir da jemand Auskunft geben ?
Besten Dank im Voraus für Antworten
Alfred Fischböck