Prinzipiell ergibt sich die Art des zu verwendenden A-Materials aus dem Prüfbericht / Nachprüfbericht bzw. dem Kurzprüfprotokoll der Verpackung.
Es gibt Prüfstellen, die schreiben explizit den Namen, die Korngröße, das Aufsaugvermögen, usw. in die Berichte rein. Dann ist man rechtlich gesehen, ziemlich gebunden, weil man ja den geprüften Zustand wieder herstellen muss. Ich habe aber noch nicht erlebt, dass das mal jemand kontrolliert hätte.
Es gibt auch Prüfstellen, die schreiben nur Vermiculite in den bericht. Da ist man dann relativ frei.
Zu den Alternativen:
Bei einem Kunden von mir werden die Innenverpackungen zursätzlich in kleine Beutel gestellt, damit sie nicht verstauben. Erst danach kommen sie ins freie Vermiculite.
Prinzipiell wären auch Vermiculite-Kisssen möglich, die das Geriesel gut einschließen. Hier ist aber Vorsicht geboten! Die Eigenschaften sind komplett anders als bei freiem Vermiculite. Es braucht hier auch eine extra Nach- oder Kurzprüfung (O-Ton B-U. Wienecke). Wenn V-Verpackungen eingesetzt werden sollen, sind die Kisssen im Prinzip tabu. Mir ist keine V-Verpackung bekannt, bei der mit Kisssen getestet wurde. Die sind alle mit freiem Vermi.