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Fisch und Baum aus China ? #19040 23.07.2014 15:05
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,

mir fällt immer wieder auf, dass Produkte, die ein Gefahrstoffetikett mit Fisch haben und als solches den "Fisch und Baum" aus dem Gefahrgutrecht benötigen, diesen aber nicht auf dem Gebinde haben.

Liegt das daran, dass in China der "Fisch und Baum" aus dem Transportrecht unbekannt ist?

Gruß

Re: Fisch und Baum aus China ? [Re: Chris Wilting] #19041 23.07.2014 18:49
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Gerald Offline
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Hallo Chris,

Antwort auf
Liegt das daran, dass in China der "Fisch und Baum" aus dem Transportrecht unbekannt ist?


China ist nun mal kein ADR Staat. Aber nach Gefahrstoffrecht (GHS) ist das Produkt mit dem GHS-Symbol "GHS 09 Umwelt" zu kennzeichnen. Hier gibt es zwar für Gemische aus Lagerbeständen noch eine Übergangszeit bis 2017.

Jetzt kommt es noch darauf an, über welchen Verkehrsträger das Produkt rein kommt. Dann ist das Recht für den jeweiligen Verkehrsträger anzuwenden z.B. der IMDG-Code.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fisch und Baum aus China ? [Re: Chris Wilting] #19042 23.07.2014 20:30
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Chris,

die Volksrepublik China ist SOLAS-Vertragsstaat und somit gilt dort der IMDG-Code. Darüber hinaus ist die Volksrepublik China Mitglied der OSJD, die das Abkommen über den internationalen Eisenbahngüterverkehr (SMGS) herausgibt.

Die unterschiedliche Kennzeichnung kann verschiedene Gründe haben; folgende Beispiele fallen mir dazu ein:
  • Die Tabelle 2.9.1 im IMDG-Code und die Tabelle 2.2.9.1.10.3.1 in der Anlage 2 zum SMGS (Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im internationalen Eisenbahngüterverkehr) führen lediglich die Kategorien Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2 auf; nur diese Stoffe sind gefahrgutrechtlich mit "Fisch und Baum" zu kennzeichnen. Die GHS-Kategorien Aquatisch Akut 2 und 3 sowie Aquatisch Chronisch 3 und 4 werden nicht vom Gefahrgutrecht erfasst, trotzdem kann aber eine chemikalienrechtliche Kennzeichung erforderlich sein.
  • Innenverpackungen zusammengesetzter Verpackungen erfordern keine gefahrgutrechtliche Kennzeichnung.
  • Die neue SV 375 stellt ab ADR/RID 2015 die Nummern UN 3077/3082 in Einzel- oder Innenverpackunengen < 5 kg/5 L u.a. von den Bezettelungsvorschriften des ADR/RID frei.
Was ich mich dabei frage: Wenn Feuerwehren oder Einsatzkräfte mitbekommen, dass sich umweltgefährdendes Gut auf der Ladefläche befindet, werden dann im Ernstfall unterschiedliche Programme gefahren, je nachdem ob das Symbol "Fisch und Baum" auf der Verpackung einen roten oder einen schwarzen Rand hat?

Schöne Grüße.

Re: Fisch und Baum aus China ? [Re: King_Louie_21] #19043 25.07.2014 07:57
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,

danke soweit für die Antworten.

Wenn ich das richtig verstehe ist in China der "Fisch und Baum" bekannt,

so dass man erwarten sollte, dass bei Bedarf auch "Fisch und Baum" geklebt wird.

Mir ging es um Stoffe bzw Gemische, die als:
Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2
eingestuft sind und in Einzelverpackungen >5kg transportiert werden.

Gruß

Re: Fisch und Baum aus China ? [Re: Chris Wilting] #19044 29.07.2014 12:56
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Hagen Offline
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Hallo,
ich würde zunächst mal vermuten, dass die Versender einfach nicht wissen, dass sie den doden Fisch aufkleben müssen.
Eine weitere Erklärung ist, dass der Fisch entfallen kann, wenn in einer zusammengesetzten Verpackung nur Innenverpackungen von je max. 5 Liter bzw. kg drin sind sowie bei Einzelverpackungen, wenn diese Mengen nicht überschritten sind.
Gruß
Hagen


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