Hallo Frank,
bezahlen muss den Bußgeldbescheid derjenige gegen den er rechts- bzw. bestandskräftig wird.
Aber Deine Frage geht ja in die Richtung, wer ist der richtige Adressat des richtigen Bußgeldbescheides. Der Gesetzgeber hat hier das Unternehmen als Normadressaten festgelegt, nun handelt ja das rechtliche Gebilde Unternehmen (z.B. die GmbH) nicht selbst, sondern die dort tätigen Mitarbeiter. Aus diesem Grund und des Merkmals persönliches Verschulden sieht das Deutsche OwiG - Recht im § 9 vor, dass auch gegen andere Person, die für den gesetzlichen Normadressaten handeln, zur Verantwortung gezogen werden können. Also wenn Du nicht gesetzlicher Vertreter des Unternehmens oder Betriebs (Teil) Leiter bis, muss Du aufpassen, welche Unternehmenspflicht Dir Dein Chef ausdrücklich zur Wahrnehmung in eigener Verantwortung überträgt. Hast Du eine solche Verantwortung, machst was falsch, bis Du auch persönlich verantwortlich. Mir ist schon klar, dass in der Praxis hier sehr ungerecht gearbeitet wird. Der Arbeitnehmer ist nunmal abhängig von seinem Chef und steht damit zwischen Baum und Rinde.