Hallo MJK,
nein, braucht man nicht. Das begleitende Dokument in SV188.7 muss dabei sein.
Wenn eine Reederei trotzdem eine Verantwortliche Erlärung verlangt, dann bleibt nichts anderes übrig als das zu machen (Abteilung Sonderwunsch) oder man sucht sich eine andere Reederei.
Aber hier ist das ja ein Fährbetrieb, da wird das wohl nicht verlangt.
Nur musst Du prüfen, ob alle anderen Anforderungen der SV188 eingehalten werden.
Noch was: Wenn die Akkus 'eingebaut' sind, nuss noch nicht mal das Label drauf.
gruss..aw