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Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: Gandalf] #19201 18.09.2014 15:08
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Winklhofer Offline
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Servus Gandalf,

dann schlage ich doch mal vor, der Admin soll sich mit dieser Frage mal an die BAM wenden. Dann hören wir, was die dazu meint. Das wird ja relativ schnell gehen, denn Wasser dürfte bekannt sein.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: Winklhofer] #19202 23.09.2014 17:55
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UHeins Offline
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Wenn man eine fachliche Anfrage von der BAM beantwortet haben möchte, so bedarf es dazu einer offiziellen (und damit kostenpflichtigen) Anfrage.

Doch soviel kann mit Sicherheit gesagt werden: Gemäß Definition der UN 3257, Erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g. [...], Klasse 9, VP III, sind alle Flüssigkeiten über 100 °C (also auch Wasser im erwärmten Zustand mit einer Temperatur von > 100 °C) als Gefahrgut im Sinne des Gefahrgutrechts anzusehen und entsprechend zu behandeln. Insofern muss ein Tank verwendet werden, der die 1,5 bar Betriebsdruck zu beherrschen vermag.

Wie eine Unterwegsbeheizung aussehen könnte, werden Fahrzeughersteller sicherlich beantworten können. Ich weiß, dass die Firma Lindenau Fahrzeugbau in Oberhausen ein Patent auf eine solche Einrichtung hält.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: UHeins] #19203 24.09.2014 08:17
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Gandalf Offline
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Hallo Admin,
Antwort auf
Wenn man eine fachliche Anfrage von der BAM beantwortet haben möchte, so bedarf es dazu einer offiziellen (und damit kostenpflichtigen) Anfrage.
Da lacht das Herz des Steuerzahlers. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Aufgabe der BAM ist u. A. "Beratung der Bundesregierung und der Wirtschaft" Quelle: BMWi
Ich dachte immer Beratung wäre erst mal kostenlos, so wie das z.B. Genehmigungsbehörden auch machen. Wir wollen ja keinen amtlichen Feststellungsbescheid oder einen Forschungsbericht mit Untersuchungen in Auftrag geben. Die fachliche Meinung/Einschätzung der BAM würde uns wohl schon reichen.
Aber der Staat mit seinen knappen Kassen - irgendwann dürfen wir wahrscheinlich auch die Formulare bezahlen, auf denen wir etwas beantragen dürfen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: Gandalf] #19204 24.09.2014 09:42
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UHeins Offline
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Das erzählen Sie mal Ihrem Steuer[i]berater[/i] oder den Damen und Herren der Firmen McKinsey, Roland Berger, Kienbaum und Konsorten - die werden Ihnen was husten von wegen kostenlos!

Kostenfrei ist vermutlich nur die ADAC-Stau[i]beratung[/i] ...



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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