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Wen müssen wir alles nach Gefahrgutrecht schulen? #19296 26.09.2014 12:01
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Melanie Hearn Offline OP
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Hallo,

wir sind ein produzierendes Chemieunternehmen. Alljährlich stellt sich unter den Mitarbeitern die Frage, wer alles geschult werden muss. M.E. jeder, der mit Gefahrgut/Gefahrstoff zutun hat. Auch die Laboranten, Abfüller, STaplerfahrer, Verlader, Entlader usw.

Wer kann mir sagen, wo das in etwa nachzulesen ist?

Danke
Gruß Melanie Hearn

Re: Wen müssen wir alles nach Gefahrgutrecht schulen? [Re: Melanie Hearn] #19297 26.09.2014 12:54
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M.A.T. Online
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Hallo, Frau Hearn
das steht in den Vorschriften für den jeweiligen Verkehrsträger. Also für Sie wohl 1.3 und 1.4 ADR/RID, GbV und GGVSEB (mindestens §§ 17, 18, 21, 22, 23, 26 und - gerne vergessen - 35).
1. Einmal alle, die Aufgaben nach 1.3 bzw. 1.4 wahrnehmen (Verpacken, Beladen, LaSi, Klassifizieren, Versand-Dispo, Werkfeuerwehr, ...)
2. Wer als Gb bestellt werden soll bzw. ist und die Stellvertreter so vorgesehen
3. Alle, die als eigene Fahrer tätig sind.
4. Empfehlenswert, jedoch nicht vorgeschrieben, eine Einweisung der übergeordneten Positionen (Entscheidungsträger über Investitionen) in ihre gefahrgutrechtlichen Pflichten (und die Sanktionen). Letzteres kann Wunder wirken.

Wer genau als Person mit welchen Inhalten darunter fällt muß über Ihren internen Orga-Plan abgeklärt werden.

Eine gute Hilfe dabei kann das "Pflichtenheft Gefahrgut" aus dem ecomed-Verlag bieten.

Gruß
M.A.T.

Re: Wen müssen wir alles nach Gefahrgutrecht schulen? [Re: Melanie Hearn] #19298 26.09.2014 16:33
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Gerald Offline
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Hallo Melanie Hearn,

Antwort auf
wer alles geschult werden muss.


Klar kommt es erst einmal auf den Verkehrsträger an. Ich gehe mal davon aus Du meinst Straße.

Und dann wird zwischen Unterweisung und Schulung unterschieden. Für die Unterweisung hänge ich Dir eine Datei an, wo steht - wer muss unterwiesen sein mit Quellenangabe -.

Geschult müssen Fahrzeugführer (ADR Kapitel 8.2) im Zusammenhang mit kennzeichnungspflichtiger Beförderung sein.

Und wenn Ihr einen Gefahrgutbeauftragten nach GbV haben müsst, dann muss dieser einen Lehrgang besuchen mit anschließender Prüfung bei der zuständigen IHK. Hat er die Prüfung bestanden, muss er durch den Arbeitgeber noch bestellt werden.

Anhänge
20298-UnterweisungvonPersonal.pdf (0 Bytes, 406 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wen müssen wir alles nach Gefahrgutrecht schulen? [Re: Gerald] #19299 20.10.2014 14:10
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biowiz Offline
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Hallo zusammen,
ich würde mich da gerade mal dranhängen...
zählt zu den "an der Beförderung auf der Strasse beteiligten Personen" auch schon die Tätigkeit des Herrichtens?

Bsp: Derjenige, der ein Gebinde eines Gefahrstoffs aus den Lager nimmt, packt, gemäß Vorgaben kennzeichnet und somit das Gefahrgut zur Abholung durch einen Spediteur (weiterhin auf Firmengelände) bereitstellt? Transport erfolgt dann unter 1000 Punktregel durch den geeigneten Spediteur.
Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht?
Gruß
biowiz

Re: Wen müssen wir alles nach Gefahrgutrecht schulen? [Re: biowiz] #19300 20.10.2014 14:15
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aw_ Offline
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Beiträge: 802
Antwort auf
zählt zu den "an der Beförderung auf der Strasse beteiligten Personen" auch schon die Tätigkeit des Herrichtens?


Hallo,
ganz klar: Ja!
Der Begriff der Beförderung beinhaltet gem. GGBefG, §2 Abs 2 u.a. auch 'Vorbereitungs- und Abschlußhandlungen', dazu gehört auch u.a. das Verpacken der Ware.
gruss..aw


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