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1.4 S als begrenzte Menge #19316 30.09.2014 12:24
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Magnum Offline OP
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Liebe Kollegen,

mangels Übung habe ich eine Frage zur Klasse 1:

UN 0012 kann gemäß der Tabelle A als begrenzte Menge versandt werden. Nun habe ich zwei Vorschriften über die Eigenschaft der Verpackung gefunden: SV 364 - darin steht was von einer Prüfung 6 d) des Handbuches .... und in 3.4.2 steht, die Vorschriften des Abschnitts 4.1.5 sind vollständig zu erfüllen. Hier wiederum wird eine Verpackung mindestens für VG II gefordert.

Nun meine Frage: Reicht es aus, wenn ich eine x- oder Y-Verpackung verwende oder muss das Versandstück auch noch nach Prüfreihe 6 d) geprüft werden oder reicht diese Prüfreihe aus und ich brauche keine Y-Verpackung..???

Ich bin ehrlich gesagt etwas unschlüssig und hoffe auf Hilfe aus dem Forum!


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: 1.4 S als begrenzte Menge [Re: Magnum] #19317 30.09.2014 12:54
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Gerald Offline
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Hallo Magnum,

Antwort auf
UN 0012 kann gemäß der Tabelle A als begrenzte Menge versandt werden.


Beachte aber die Menge von 5kg.

Wenn Du nach ADR 2013 beförderst, dann brauchst Du nach Abschnitt 3.4.1 c) die SV 364 nicht einhalten.

Antwort auf
und in 3.4.2 steht, die Vorschriften des Abschnitts 4.1.5 sind vollständig zu erfüllen. Hier wiederum wird eine Verpackung mindestens für VG II gefordert.


Unter Abschnitt 4.1.5 sind dann die Unterabschnitte 4.1.5.1 bis 4.1.5.18 zu beachten. Dabei steht z.B. in Unterabschnitt 4.1.5.4 "Die Güter der Klasse 1 müssen in Übereinstimmung mit der entsprechenden in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 8 angegebenen und in Abschnitt 4.1.4 beschriebenen Verpa­ckungsanweisung verpackt werden." Und damit ist die VERPACKUNGSANWEISUNG P 130 einzuhalten.

In Unterabschnitt 4.1.5.5 steht dann der Hinweis: "Sofern im ADR/RID nicht etwas anderes festgelegt ist, müssen Verpackungen, ein­schließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, den Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.5 bzw. 6.6 entsprechen und die Prüfvorschriften für die Verpackungsgruppe II er­füllen."

Beachte aber auch den Eintrag in Unterabschnitt 7.5.2.4, wo steht: "Die Zusammenladung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern mit allen Arten von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, ausgenommen solcher der Unterklasse 1.4 und der UN-Nummern 0161 und 0499, ist verboten."

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.09.2014 13:04.
Re: 1.4 S als begrenzte Menge [Re: Gerald] #19318 30.09.2014 13:13
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Magnum Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte die P 130 schon auf dem Schirm, aber durch diese komische SV 364, die sich ja speziell auf begrenzte Menge bezieht, war ich doch sehr verunsichert.
Dann werde ich das Paket mit 4G/Y.... als LQ versenden.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: 1.4 S als begrenzte Menge [Re: Magnum] #19319 30.09.2014 14:23
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Magnum,
ich habe leider dem Absatz 3.4.1 c) falsch gelesen, denn es sind nicht die SV 61, 178, usw. einzuhalten, aber die Anderen.

Deine Aussage hat mich verunsichert,
Antwort auf
"aber durch diese komische SV 364, die sich ja speziell auf begrenzte Menge bezieht "


Und damit ist der Satz von mir
Antwort auf
"Wenn Du nach ADR 2013 beförderst, dann brauchst Du nach Abschnitt 3.4.1 c) die SV 364 nicht einhalten."
falsch. Sorry

Denn nur bei der UN 0012, UN 0014 und UN 0055 steht in Spalte 6 der Eintrag SV 364 und das sind die UN-Nummer, welche nach Kapitel 3.4 befördert werden dürfen.

In der SV 364 steht: "Dieser Gegenstand darf unter den Vorschriften des Kapitels 3.4 nur dann befördert werden, wenn das versandfertige Versandstück in der Lage ist, die Prüfreihe 6 d) des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I nach den Bestimmungen der zuständigen Behörde erfolgreich zu bestehen."

Und die zuständige Behörde ist die BAM und da steht im Handbuch unter Prüfart 6d : "eine Prüfung mit einem Versandstück mit Gegenständen mit Explosivstoff, auf die die Sondervorschrift 347 des Kapitels 3.3 der Modellvorschriften anzuwenden ist, ohne Einschluss, um zu ermitteln, ob gefährliche Wirkungen außerhalb des Versandstücks, hervorgerufen durch nicht beabsichtigte Anzündung oder Zündung des Inhalts, auftreten."

Im Handbuch selbst findest Du dann unter 16.7 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 6 Prüfart (d) die Prüfung beschrieben.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.09.2014 18:36.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 1.4 S als begrenzte Menge [Re: Gerald] #19320 01.10.2014 14:08
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DFK Offline
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Interessant wird das noch, wenn der alternative Test für Patronen zulässig wird (2017):
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/dgac10c3/ST-SG-AC10-C3-90e.pdf
Auf Seite 8 findet man, dass der deutsche Vorschlag (Doc 42) im Prinzip angenommen wurde. In diesem Fall kann man dann 1.4S verwenden, ein Test mit Verpackung wäre dann überflüssig.


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