Hallo.
Schreibe auch grad meine Diplomarbeit und werd mal versuchen, dir zu helfen:
1. passe - ich glaube aber (ist klischeehaft und nicht wissenschaftlich), dass sich dort nicht viele darum kümmern, ob etwas gefahrgut ist, wohin es transportiert wird und welche vorschriften zu beachten sind. welche vorschriften dort genau gelten, ggf. ADR, werden wohl hoffentlich die entsprechenden länder wissen. müßte man sich mal an die botschaft, das konsulat od. ähnl. wenden. vielleicht kommt man da weiter.
2. lt. §6 GbV müssen alle an der gefahrgutbeförderung (das ist nicht nur der transport) beteiligten personen sowie beauftragte personen ausreichende kenntnisse über die für ihren aufgabenbereich zutreffenden vorschriften sowie dort austretende gefahren risiken verfügen. "Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Schulungen vermittelt werden. ..." (§ 6 GbV). Also lese ich daraus, dass es nicht möglich ist, sich das wissen selbst anzueignen. da bestünde ja auch die gefahr, dass man unvollständige oder. veraltete/ falsche informationen verwendet. der Schulungsdozent (z. B. der gefahrgutbeauftragte) wird/ sollte sicherstellen, dass korrekte informationen vermittelt und von den teilnehmern auch richtig verstanden (!) werden. Außerdem ist für jeden relevanten Mitarbeiter der an so einer schuung teilgenommen hat, eine Schulungsbescheinigung zu erstellen, die zu kontrollzwecken, z. B. vom gewerbeaufsichtsamt, vorgelegt werden muss.
Praktisch dasselbe steht auch nochmal in 1.3 ADR. - Unterweisung, also kein Selbststudium (da würden auch viele leute plötzlich nix mehr zu tun haben <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />)...)
1.1.3.6.2: der abschnitt 8.2.3 gilt, auch bei der beförderung nach 1.1.3.6 (freigestellte mengen) - es wird also (mindestens) eine unterweisung nach 1.3 ADR benötigt (gilt auch für fahrzeugführer, bei 1.1.3.6 ist ja keine ADR-bescheinigung nötig). außerdem steht in § 1b , abs. 1 nr. 1 GbV: die vorschriften dieser verordnung gelten nicht, ..., wenn sich die tätigkeit ausschließlich auf freigestellte beförderungen (1.1.3.6) bezieht.
- schulung nein, unterweisung (8.2.3) ja
begrenzte Mengen (limited quantity): es ist kein beförderungspapier nötig, desweiteren steht (3.4 ADR)" ... gelten, sofern in diesem kapitel nichts anderes vorgeschrieben ist, die voraussetzungen der übrigen kapitel des adr/rid NICHT für die Beförderung dieses stoffes, ...". also gilt auch nicht die vorschrift über die unterweisungen nach 1.3. und 8.2.3
außerdem steht in § 1b , abs. 1 nr. 1 GbV: die vorschriften dieser verordnung gelten nicht, ..., wenn sich die tätigkeit ausschließlich auf beförderungen in begrenzten mengen nach unterabschnitt 1.1.3.6 (glaub ich ein schreibfehler, muss 3.4 heißen) bezieht. - keine schulung, keine unterweisung
das beförderungspapier muss der absender erstellen, denn er sollte am besten wissen, was er da zum transport aufgibt. schließlich hat er auch die sicherheitsdatenblätter, in denen die nötigen angaben enthalten sind.
§ 9 Abs. 1 nr. 1 i) GGVSE: "hat dafür zu sorgen, dass, sofern das adr dies fordert, für jede sendung ein beförderungspapier ,..., mitgegeben wird.
Spediteure, die auf gefahrguttransporte spezialisiert sind, geben sicher auch hilfestellung oder beraten dich bzw. den kunden.
preise kenne ich auch nicht, kommt ganz sicher auf das gut an (kann stückgut in kartons sein, können fässer oer ibc sein...). es gibt da keinen pauchalpreis. frag doch einfach nicht als diplomand bei ner spedition an sondern als potentieller auftraggeber/ kunde und sage, du wilst einen kostenvoranschlag haben. die werden dir bestimmt etwa sagen, was für kosten auf dich zukommen. überleg dir nur vorher, was für gefahrgut du "transportieren" willst <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />.
ja, es fällt ein "gefahrgutzuschlag" an, denn gefahrgutbeföderungen sind mit zusätzlichem aufwand und risiko verbunden, es müssen ggf. spezielle fahrzeuge eingesetzt werden, ausgebildete fahrer etc.
PUUUUUUHHHHH. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hoffe, ich konnte helfen. kannst mit gerne auch ne mail schreiben, wenn du noch fragen hast. bin ja in der gleichen situation wie du (aber fast fertig juhu).
C.l.a.u.d.i@gmx.deHoffe, die alten Gefahrguthasen gehen mit dem konform, was ich hier so verwurstet habe? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
tschöööööööööö sagt
Claudi