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Schulung bei Transport begrenzter Mengen #1930 09.08.2004 16:12
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Hallo zusammen,

ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und benötige bezüglich der Gefahrgutvorschriften etwas Unterstützung. Hier der Sachverhalt: Es wird ca. zweimal im Jahr eine sehr geringe Anzahl (ca. 3 Teile) von Gegenständen innerhalb Afrikas transportiert, die unter die begrenzten bzw. freigestellten Mengen fallen. Die Fragen:

1. Habe auf einer Internetseite gelesen, dass die Staaten Afrikas das ADR als "Drittstaat" anwenden. Ist ja kein "Vertragsland". Ist das wahr, oder haben die eigene, vielleicht sogar gar keine Vorschriften? Gleiches würde ich gern auch über den Mittleren Osten wissen.

2. Im Gegensatz zum Lufttransport benötigt ja beim Landtransport nur der Fahrer eine besondere Schulung. Für die das Beförderungspapier unterschreibende Person ist nur eine Unterweisung notwendig. Wer kann/ darf so eine Unterweisung allgemein vornehmen? Oder reicht es wenn man sich das Wissen bzw. die benötigten Vorschriften in diesem Fall selbst aneignet? Laut ADR 1.1.3.6.2 brauche ich im Fall freigestellter Mengen keine Unterweisung- ist das richtig oder gibt es Mindestvorschriften. Für den Fall von begrenzten Mengen habe ich nichts im ADR gefunden. Stimmt es, dass kein Beförderungspapier und damit auch keine Unterweisung notwendig ist?

3. Falls ich einen Spediteur beauftragen würde, müsste ich das Beförderungspapier selbst ausfüllen, oder kann das übernommen werden?
Kann mir jemand einen groben Richtwert für Frachtkosten (z.B. Kosten pro kg und km)nennen? Benötige keine exakten Preise! Die Spediteure geizen mit unternehmensinternen Daten. Fällt da noch so etwas wie ein Gefahrgutzuschlag an?

Hoffe Ihr seid jetzt nicht mit Fragen erschlagen worden und könnt mir bei der einen oder anderen Frage vielleicht weiterhelfen.

Re: Schulung bei Transport begrenzter Mengen #1931 10.08.2004 19:37
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Claudi Offline
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Hallo.

Schreibe auch grad meine Diplomarbeit und werd mal versuchen, dir zu helfen:

1. passe - ich glaube aber (ist klischeehaft und nicht wissenschaftlich), dass sich dort nicht viele darum kümmern, ob etwas gefahrgut ist, wohin es transportiert wird und welche vorschriften zu beachten sind. welche vorschriften dort genau gelten, ggf. ADR, werden wohl hoffentlich die entsprechenden länder wissen. müßte man sich mal an die botschaft, das konsulat od. ähnl. wenden. vielleicht kommt man da weiter.

2. lt. §6 GbV müssen alle an der gefahrgutbeförderung (das ist nicht nur der transport) beteiligten personen sowie beauftragte personen ausreichende kenntnisse über die für ihren aufgabenbereich zutreffenden vorschriften sowie dort austretende gefahren risiken verfügen. "Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Schulungen vermittelt werden. ..." (§ 6 GbV). Also lese ich daraus, dass es nicht möglich ist, sich das wissen selbst anzueignen. da bestünde ja auch die gefahr, dass man unvollständige oder. veraltete/ falsche informationen verwendet. der Schulungsdozent (z. B. der gefahrgutbeauftragte) wird/ sollte sicherstellen, dass korrekte informationen vermittelt und von den teilnehmern auch richtig verstanden (!) werden. Außerdem ist für jeden relevanten Mitarbeiter der an so einer schuung teilgenommen hat, eine Schulungsbescheinigung zu erstellen, die zu kontrollzwecken, z. B. vom gewerbeaufsichtsamt, vorgelegt werden muss.
Praktisch dasselbe steht auch nochmal in 1.3 ADR. - Unterweisung, also kein Selbststudium (da würden auch viele leute plötzlich nix mehr zu tun haben <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />)...)

1.1.3.6.2: der abschnitt 8.2.3 gilt, auch bei der beförderung nach 1.1.3.6 (freigestellte mengen) - es wird also (mindestens) eine unterweisung nach 1.3 ADR benötigt (gilt auch für fahrzeugführer, bei 1.1.3.6 ist ja keine ADR-bescheinigung nötig). außerdem steht in § 1b , abs. 1 nr. 1 GbV: die vorschriften dieser verordnung gelten nicht, ..., wenn sich die tätigkeit ausschließlich auf freigestellte beförderungen (1.1.3.6) bezieht.
- schulung nein, unterweisung (8.2.3) ja

begrenzte Mengen (limited quantity): es ist kein beförderungspapier nötig, desweiteren steht (3.4 ADR)" ... gelten, sofern in diesem kapitel nichts anderes vorgeschrieben ist, die voraussetzungen der übrigen kapitel des adr/rid NICHT für die Beförderung dieses stoffes, ...". also gilt auch nicht die vorschrift über die unterweisungen nach 1.3. und 8.2.3

außerdem steht in § 1b , abs. 1 nr. 1 GbV: die vorschriften dieser verordnung gelten nicht, ..., wenn sich die tätigkeit ausschließlich auf beförderungen in begrenzten mengen nach unterabschnitt 1.1.3.6 (glaub ich ein schreibfehler, muss 3.4 heißen) bezieht. - keine schulung, keine unterweisung

das beförderungspapier muss der absender erstellen, denn er sollte am besten wissen, was er da zum transport aufgibt. schließlich hat er auch die sicherheitsdatenblätter, in denen die nötigen angaben enthalten sind.
§ 9 Abs. 1 nr. 1 i) GGVSE: "hat dafür zu sorgen, dass, sofern das adr dies fordert, für jede sendung ein beförderungspapier ,..., mitgegeben wird.
Spediteure, die auf gefahrguttransporte spezialisiert sind, geben sicher auch hilfestellung oder beraten dich bzw. den kunden.

preise kenne ich auch nicht, kommt ganz sicher auf das gut an (kann stückgut in kartons sein, können fässer oer ibc sein...). es gibt da keinen pauchalpreis. frag doch einfach nicht als diplomand bei ner spedition an sondern als potentieller auftraggeber/ kunde und sage, du wilst einen kostenvoranschlag haben. die werden dir bestimmt etwa sagen, was für kosten auf dich zukommen. überleg dir nur vorher, was für gefahrgut du "transportieren" willst <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />.

ja, es fällt ein "gefahrgutzuschlag" an, denn gefahrgutbeföderungen sind mit zusätzlichem aufwand und risiko verbunden, es müssen ggf. spezielle fahrzeuge eingesetzt werden, ausgebildete fahrer etc.

PUUUUUUHHHHH. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Hoffe, ich konnte helfen. kannst mit gerne auch ne mail schreiben, wenn du noch fragen hast. bin ja in der gleichen situation wie du (aber fast fertig juhu).

C.l.a.u.d.i@gmx.de

Hoffe, die alten Gefahrguthasen gehen mit dem konform, was ich hier so verwurstet habe? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

tschöööööööööö sagt
Claudi

Re: Schulung bei Transport begrenzter Mengen [Re: Claudi] #1932 10.08.2004 21:45
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Hi Claudi,

fand ich echt super nett von Dir, sich durch den Fragenhaufen zu wühlen!!!Hat mir auf jeden Fall ein ganzes Stück weitergeholfen-DANKE!!!
Wünsch Dir viel Glück bei der erfolgreichen Beendigung Deiner Diplomarbeit.

Gruss Stefan

Re: Schulung bei Transport begrenzter Mengen #1933 10.08.2004 23:11
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Beiträge: 2,001
Claudi Offline
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Beiträge: 2,001
no problem.

hilft mir ja auch, den ganzen kram mal richtig zu durchdenken.


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