Guten Tag Allerseits,
für mich handelt es sich bei dem "portable tank" um ein Versandstück im Sinne der Vorschriften. Dieser wäre dann gemäß Kap. 5.2 zu kennzeichnen, beschriften etc.
Der Standardcontainer wäre dann die Güterbeförderungseinheit, die gemäß Kap. 5.3 zu plakatieren und zu kennzeichnen wäre.
Eine Kennzeichnung etc. des "portable tanks" gemäß Kap. 5.3 wäre meines Erachtens nur erforderlich, wenn es sich um eine multimodale Tank-Güterbeförderungseinheit handelte, die dann aber gleich "solo" befördert werden könnte.
Interessant ist aber schon, dass IBC > 450 ltr auf zwei Seiten zu kennzeichnen sind, eine entsprechende Forderung für Tanks - als Versandstück - nicht besteht.
Aber gegen eine freiwillige beidseitige Kennzeichnung spricht ja eigentlich auch nichts...
Viele Grüße
Forenseeker