Versandstückdefinition und SV 188(e)
#19401
02.11.2014 15:18
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Maja
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Hallo zusammen,
weiss jemand, ob eine Ausrüstung mit eingebauten Lithiumbatterien/zellen als Versandstück betrachtet werden kann, wenn diese Ausrüstung den Verpackungsanforderungen nach SV 188 (e) genügt?
Die SV 188 (e) ließt sich m.E. so, als ob das möglich ist.
Allerdings ist in der Versandstückdefinition im ADR 1.2.1 die Rede vom "versandfertigen Endprodukt des Verpackungsvorgangs".
Kann ein einzelnes Gerät (ohne Versandkarton) überhaupt unter diese Definition fallen?
Wie würdet Ihr das interpretieren?
Ich sage schon mal danke für Eure Antworten
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Re: Versandstückdefinition und SV 188(e)
[Re: Maja]
#19402
02.11.2014 16:04
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King_Louie_21
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Kann ein einzelnes Gerät (ohne Versandkarton) überhaupt unter diese Definition fallen? Hallo Maja, hier würde ich auf den zweiten Satz der Definition für Versandstücke im Abschnitt 1.2.1 ADR/RID abstellen: «Der Begriff umfasst [...] die Gegenstände, die wegen ihrer Größe, Masse oder Formgebung unverpackt, oder in Schlitten, Verschlägen oder Handhabungseinrichtungen befördert werden dürfen.»Beispiele für Geräte sind Rasenmäher, Reinigungsmaschinen, Modellboote oder Modellflugzeuge (Bem. am Ende von Abs. 2.2.9.1.7 ADR/RID). Wichtig ist der letzte Satz der SV 188 e): «Wenn Batterien in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen die Ausrüstungen in starken Außenverpackungen verpackt sein [...], es sei denn, die Batterie ist durch die Ausrüstung, in der sie enthalten ist, selbst entsprechend geschützt.»Schöne Grüße.
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Re: Versandstückdefinition und SV 188(e)
[Re: King_Louie_21]
#19403
02.11.2014 19:03
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Maja
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Hallo King Louie 21,
danke für die schnelle Antwort.
Bei den Geräten, spreche ich von Kleinstteilen, wie z.B. Sensoren.
In der Regel erfolgt der Versand dieser Teile in einer Verpackung.
Die Frage ist nun: Kann ein Sensor (unverpackt) als Versandstück angesehen werden?
Viele Grüße
Maja
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Re: Versandstückdefinition und SV 188(e)
[Re: Maja]
#19404
02.11.2014 21:04
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King_Louie_21
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Hallo Maja,
wenn die die Sensoren sowieso in der Regel verpackt werden, dann sollte alles bestens sein. Warum ist es denn so wichtig, zu wissen, ob ein kleiner Sensor als Versandstück gilt oder nicht? Das erscheint mir eher zweitrangig. Die SV 168 ist eine Freistellung unter bestimmten Bedingungen und was sonst noch im ADR geschrieben ist, spielt dann eigentlich keine Rolle. Aber vielleicht verstehe ich Deine Frage auch nicht richtig.
Geht es um eine Zelle oder um eine Batterie? Der Unterschied Zelle/Batterie wird in dem bereits heute an anderer Stelle erwähnten LBA-Leitfaden erklärt. Ist der Sensor während der Beförderung aktiv oder ausgeschaltet? Handelt es sich um Knopfzellen-Batterien? Wie viele Zellen, Batterien oder Knopfzellen-Batterien befinden sich in einem Sensor? Diese Fragen sind zunächst zu klären, denn die SV 168 sieht hier unterschiedliche Regeln vor. Dass die Buchstaben a, b und c der SV 168 eingehalten sind, setze ich mal voraus.
Der Vollständigkeit halber wäre auch noch die Angabe der UN-Nummer nützlich.
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 02.11.2014 21:21.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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