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SV 375 #19408 05.11.2014 13:04
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krottendorfer Offline OP
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Hallo ADR-Kollegen,

diese SV 375 kostet mir Nerven!
Ich bin der Ansicht, UN 3077 und UN 3082 bis 5 l/kg ist Gefahrgut - allerdings mit Ausnahme von 4.1.1.1 .... unterliegen diese Stoffe nicht dem ADR. Dass diese Stoffe weiterhin ADR-Gut sind, ist auch in jedem aktuellen Sidat Pkt. 14 nachzulesen.
Es gibt aber auch Meinungen, dass diese Stoffe kein ADR-Gut sind.

D.h. wenn z.B. 1 Umverpackung mit 200 Versandstücke a 5 kg UN 3077 ab nächstes Jahr nach ADR 2015 versendet werden soll, dürfen die Gefahrzettel (die nach ADR 2013 angebracht wurden)und sonst.Kennzeichnungen auf den Versandstücken bleiben?
Nach dem A-Mängelkatalog wäre dies kein Mangel.
Wenn aber diese Stoffe kein ADR Gut sind, wäre eine Kennzeichnung einer Falsch-Kennzeichnung zu werten.
Es kann doch nicht sein, dass bei zig tausende bereits bezettelten Versandstücke die Gefahrzettel zugeklebt werden müssen (Kosten).

MfG
Krottendorfer

Re: SV 375 [Re: krottendorfer] #19409 05.11.2014 15:17
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Stefan82 Offline
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Ich bin ebenfalls deiner Ansicht.
Die Stoffe bleiben ja trotzdem Gefahrgut. Sie haben eine UN-Nummer und es müssen Vorschriften des ADR erfüllt werden (Verpackung). Sie werden lediglich von den restlichen Vorschriften befreit.

Es ist und bleibt also Gefahrgut welches, in dem von dir beschriebenen Fall, einfach zusätzlich gekennzeichnet ist.

Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 05.11.2014 16:28.
Re: SV 375 [Re: Stefan82] #19410 05.11.2014 15:25
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Gandalf Offline
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Halllo zusammen,
ich denke hier gilt nach wie vor (und doch auch zukünftig) die Regelung aus der RSEB: "Versandstücke, ... , die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit."
Also nix überkleben.
Gruß Gandalf

Re: SV 375 [Re: krottendorfer] #19411 06.11.2014 07:40
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Franz Krottendorfer,

genau dieses Thema steht auf der Tagesordnung der Sitzung der WP.15-Arbeitsgruppe in der dieser Woche. Wir müssen abwarten, was da rauskommt. Links zu den Anträgen:
[*] http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/dgwp15/ECE-TRANS-WP15-97-GE-inf6e.pdf
[*] http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/dgwp15/ECE-TRANS-WP15-97-GE-inf15e.pdf

Schöne Grüße.

Re: SV 375 [Re: Stefan82] #19412 06.11.2014 09:40
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krottendorfer Offline OP
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Hallo ADR-Kollegen!

Danke für eure Antworten, bestätigt auch meine Meinung.

Dass jene Stoffe, die der SV 375 unterliegenden, kein ADR-Gut sind wird dadurch begründet, dass nur 4.1.1.1 …. einzuhalten ist. Die Klassifizierung 2.2 würde demnach wegfallen.

Aber da würde ja auch die Zentraltabelle 3.2 wegfallen und die SV 375 würde nie zur Anwendung gelangen.

Ein etwas unglücklicher Kreislauf.

Aber mal abwarten, was bei der WP 15 Arbeitsgruppe rauskommt.

MfG
Krottendorfer

Re: SV 375 [Re: krottendorfer] #19413 06.11.2014 10:19
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Gandalf Offline
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Hallo krottendorfer,
Antwort auf
Die Klassifizierung 2.2 würde demnach wegfallen. ... Aber da würde ja auch die Zentraltabelle 3.2 wegfallen und die SV 375 würde nie zur Anwendung gelangen.

Nee das funktioniert ja so in der Praxis nicht. Die Klassifizierung muss doch zunächst in jedem Fall durchgeführt werden, um erst mal grundlegend festzustellen, ob das ADR und die damit verbundenen Pflichten, berücksichtigt werden müssen oder nicht. Erst im zweiten Schritt kann man dann schauen, ob es Erleichterungen/Sonderregelungen etc. gibt, die dann möglicherweise auch dazu führen, dass das gesamte ADR oder auch nur Teile davon dann doch nicht angewendet werden brauchen.
Klassifizieren muss ich in jedem Fall, wenn es nicht schon jemand anders gemacht hat. Wie will ich denn sonst feststellen, ob es sich um ein gefährliches Gut (§ 2 GGBefG) handelt oder nicht? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 06.11.2014 10:22.
Re: SV 375 [Re: King_Louie_21] #19414 14.11.2014 05:01
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Franz Krottendorfer,

in den Auszügen aus dem Berichtsentwurf der 97. Tagung der WP.15 (Genf, 3. bis 7. November 2014) heißt es zu den bereits erwähnten Anträgen:

  • [color:"brown"]D. Freistellung für umweltgefährdende Stoffe der UN-Nummern 3077 und 3082 unter der Sondervorschrift 375

    Informelle Dokumente: INF.6 (Schweiz), INF.15 (CEFIC/AISE/CEPE)

    26. Die meisten Delegationen, die sich zu diesem Antrag äußern, sind der Meinung, dass die im ADR vorgesehenen Freistellungen als Optionen vorgeschlagen worden seien und dass die Beteiligten die Wahl hätten, diese nicht anzuwenden. Es wird jedoch eingeräumt, dass verschiedene Freistellungen in ihrem derzeitigen Wortlaut als zwingend anwendbar interpretiert werden könnten, wie beispielsweise die Sondervorschrift 375.

    27. Da dieser Punkt bei der nächsten Tagung des UN-Expertenunterausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter diskutiert werden muss, wird der Vertreter der Schweiz gebeten, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des UN-Expertenunterausschusses bei einer der nächsten Tagungen darauf zurückzukommen.
    [/color]

Die nächste Sitzung des UN-Expertenunterausschusses findet statt im Zeitraum 1.-9.12.2014. Mal sehen, wie das Thema dort behandelt wird. Selbst wenn eine Tendenz Richtung "SV 375 lediglich als Option" derzeit schon erkennbar ist, ohne diese Stellungnahme lässt sich aus meiner Sicht keine rechtsverbindliche Aussage zur Anwendung der SV 375 machen.

Schöne Grüße.

Re: SV 375 [Re: King_Louie_21] #19415 19.11.2014 06:16
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King_Louie_21 Offline
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Hallo zusammen,

die Schweiz hat gestern ihren Antrag an den UN-Expertenunterausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter vorgelegt, der Anfang Dezember 2014 in Genf behandelt werden soll. Die SV 375 wird in dem Antrag als Beispiel genannt, wo es zu Problemen kommen kann, wenn Freitstellungen verpflichtenden und zwingenden Charakter hätten. Die Schweiz schlägt deshalb vor, die Anwendung von Freistellungen grundsätzlich als freiwillig festzulegen, damit der Versender trotzdem auch regulär nach Gefahrgutrecht bezetteln und befördern lassen kann.

Fundstelle: UN-SCETDG-46-INF25

Schöne Grüße.

Re: SV 375 [Re: King_Louie_21] #19416 12.12.2014 14:05
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Hallo !

Weiß jemand den letzten Stand bzgl. SV 375?
Verpflichtend einzuhalten oder als Option frei wählbar?

Schönes WE

Franz Krottendorfer

Re: SV 375 [Re: krottendorfer] #19417 13.01.2015 19:13
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Servus Franz,

das entsprechende Protokoll der Dezember-Tagung des UN-SCETDG-Unterausschusses wurde heute veröffentlicht. Es läuft darauf hinaus, dass die SV 375 als Option angesehen wird, die der Absender freiwillig anwenden darf, aber nicht zwingend anwenden muss. Im Absatz 19 des Sitzungsprotokolls heißt es:


  • Carriage of environmentally hazardous substances UN Nos. 3077 and 3082 and application of special provision 375

    Informal document: INF.25 (Switzerland)

    19. The Sub-Committee confirmed that the application of special provision 375 was optional, i.e., that a consignor could choose not to take advantage of the exemption, in which case all the provisions for such substances had to be met. If the expert from Switzerland considered that the wording of special provision 375, or of other similar special provisions, could lead to confusion, he should submit a proposal with improved wording during the next Biennium.

Fundstelle: ST/SG/AC.10/C.3/92
Schöne Grüße.

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