Hallo Yoda,
Die Frage ist nur, was unter "wenn es die Größe des Versandstücks erfordert" zu verstehen ist.
Sieh mal unter Absatz 5.2.2.1.6 a) bis c) nach und hier besonders der letzte Satz. Der für Dich zwar nicht zutrifft, aber möglich ist.
Du hast ja geschrieben es sind mehrere Gefahrzettel und im ADR steht:
"auf derselben Fläche des Versandstücks angebracht werden".
Du könntest die Gefahrzettel rings um das Fass anbringen, aber das ist nicht gewollt. Und die UN-Nummer mit vorgestellten "UN" sollte ja auch noch drauf, und ich denke mal es macht schon Sinn, wenn UN-Nummer und Gefahrzettel so nahe wie möglich angebracht sind.