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Abmessungen von Gefahrzetteln #19447 12.11.2014 15:07
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Yoda Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben kleine Fässer (Höhe knapp 30cm), auf die (mehrere) Gefahrzettel in Form einer Banderole aufgebracht werden müssen. Das Problem dabei ist, dass zwischen Sicke und Bördelrand der Fässer sehr (zu) wenig Platz ist, um die Banderole sauber mit 100mm x 100mm Gefahrzetteln aufzubringen. In der Größe ca. 80mm x 80mm wäre ein sauberes Aufbringen auf einer ebenen Fläche möglich. Ohne die Sicke böte das Fass ausreichend Fläche auch für die größeren Gefahrzettel.

Grundsätzlich dürfen ja Gefahrzettel auch verkleinert werden. Die Frage ist nur, was unter "wenn es die Größe des Versandstücks erfordert" zu verstehen ist. Kann man in diesem Fall auf diesen Passus (s. ADR 5.2.2.2.1.1) zurückgreifen? Diese Angabe ist nämlich wieder mal sehr weit auslegbar.

Gibt es hierzu Erfahrungen aus der Praxis?

Re: Abmessungen von Gefahrzetteln [Re: Yoda] #19448 12.11.2014 16:41
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Yoda,
bei 30 cm Höhe sollte doch Platz genug sein. Wer sagt denn, dass die zwischen Sicke und Bördelrand sein müssen? Klebt sie einfach drüber. Sie sollen ja nur lesbar/erkennbar sein, nicht "sauber angebracht".
Gruß Gandalf

Re: Abmessungen von Gefahrzetteln [Re: Yoda] #19449 13.11.2014 15:31
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Yoda,

Antwort auf
Die Frage ist nur, was unter "wenn es die Größe des Versandstücks erfordert" zu verstehen ist.


Sieh mal unter Absatz 5.2.2.1.6 a) bis c) nach und hier besonders der letzte Satz. Der für Dich zwar nicht zutrifft, aber möglich ist.

Du hast ja geschrieben es sind mehrere Gefahrzettel und im ADR steht: "auf derselben Fläche des Versandstücks angebracht werden".
Du könntest die Gefahrzettel rings um das Fass anbringen, aber das ist nicht gewollt. Und die UN-Nummer mit vorgestellten "UN" sollte ja auch noch drauf, und ich denke mal es macht schon Sinn, wenn UN-Nummer und Gefahrzettel so nahe wie möglich angebracht sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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