In der speditionellen Praxis der Sammelgutverladung ist es durchaus "Verkehrssitte", dass insbesondere die Beladung der Nahverkehrsfahrzeuge ausschließlich durch die Fahrer der jeweiligen Touren vorgenommen wird. Gleiches gilt für die Abholung von Waren bei den Kunden; insbesondere bei der Masse der "Kleinkunden", bei denen z.B. 5 Karton oder 1 Halbpalette abgeholt wird. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Hallo alle miteinander,
genau hier liegt das Problem. Wollen wir den Fahrer bei den 5 Karton oder 1 Halbpalette alleine lassen? In der Regel hat der Fahrer dazu 3 Gurte und ein Klemmbrett mit, diese halben Ladeeinheiten könnte ich auch nicht gegen verrutschen sichern. Wenn der Verlader mit im Boot ist, muss er sich auch Gedanken zur Lasi machen und erstellt dann eventuell sicherungsfähige Ladeeinheiten.
Verkehrssitte:
Ja, die Praxis hat sich auch zu mir rumgesprochen. Die Frage bei der Verkehrssitte im Nahverkehr ist unter anderem auch, für welchen Normadressaten (Verlader oder Beförderer) verlädt der Fahrer tatsächlich. Darüber hinaus sollte auch hier der, der Ladeeinheiten zur Verladung übergibt mit im Boot bleiben. Der Fahrer als schwächstes Glied der Kette schluckt nur den Bescheid und kann nichts verändern. Der Verlader schon, zumindest kann er sich einen zuverlässigeren Beförderer suchen, was eventuell auch mehr kostete.