Ausrichtung von Gefahrzetteln
#19660
11.12.2014 11:34
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Spedi
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Hallo zusammen,
folgendes Problem: Grundsätzlich kleben wir Gefahrzettel natürlich auf die Spitze, jedoch gibt es einen Artikel im Sortiment, bei dem die Kiste nicht groß genug ist um den Gefahrzettel auf die Spitze zu kleben, jedoch kann dieser rechteckig(also nicht im 45° Winkel) aufgeklebt werden. Dieses ist meiner Einschätzung nach notwendig, da eine Verkleinerung gem. 5.2.2.2.1.1.3 ADR 2015 "wenn es die Größe des Versandstücks erfordert" nicht zutrifft, da der Gefahrzettel ja drauf passt. Von 45° ist keine Rede, lediglich bei den Vorschriften der Gefahrzettel wird "ein auf die Spitze gestelltes Quadrat" gefordert, wie dieses dann zu kleben ist steht da nicht.
Ich bin auf eure Einschätzung gespannt, vorab vielen Dank!
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Spedi]
#19661
11.12.2014 13:23
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Gandalf
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Hallo Spedi, diese Frage wurde hier auch schon mal diskutiert, wobei die Meinungen halt auseinander gehen. Rautenförrmige Kennzeichnung Gruß Gandalf
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Gandalf]
#19662
11.12.2014 14:07
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Hallo Gandalf,
diesen Beitrag hatte mir nicht wirklich weitergeholfen und auch ein Blick in die RSEB brachte keine Klarheit...
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Spedi]
#19663
11.12.2014 15:58
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UHeins
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Tja, lieber Spedi, dann weiß ich auch nicht, wie wir dir helfen können - es wurde im Grunde in dem genannten Thread alles gesagt. Klar könnte man noch alle denkbaren Varianten durchspielen, z.B. Label origamimäßig gefalzt, zusammengerollt oder patentgefaltet. Doch sind die Vorschriften eindeutig.
Wenn das Label "auf der Spitze stehend" nicht auf der Seitenfläche der Kiste angebracht werden kann, würde ich dazu neigen, von der Verkleinerungsoption Gebrauch zu machen.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: UHeins]
#19664
12.12.2014 08:08
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Spedi
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Hallo Herr Heins,
dann werden wir wohl die Gefahrzettel verkleinern müssen. Danke für die Rückmeldungen und schöne Feiertage!
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Spedi]
#19665
14.01.2015 15:36
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Hagen
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Hallo, es gibt meines Wissens für den Straßentransport keine Vorschrift, die die Ausrichtung der Gefahrzettel auf dem Versandstück vorschreibt. In 5.2.2.2.1.1 steht nur, dass sie die FORM eines auf die Spitze gestellten Quadrats haben müssen. Da steht nicht, dass sie auch auf der Spitze stehend aufgeklebt werden müssen. Das müsste dann außerdem in 5.2.2.1 stehen, wo es um die Anbringung geht. Gemäß IATA-DGR dürfen im Lufttransport die Zettel ausdrücklich gekippt angebracht werden, wenn es erforderlich ist. Bei IATA ist aber auch ausdrücklich geregelt, dass im Normalfall die Zettel auf der Spitze stehend angebracht werden müssen. Im ADR ist das nicht gefordert, da braucht man dann auch die Ausnahme nicht ausdrücklich zu erlauben. Es müsste sich mal jemand trauen, es auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Gruß Hagen
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Hagen]
#19666
14.01.2015 20:28
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Gerald
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Hallo Hagen, es gibt meines Wissens für den Straßentransport keine Vorschrift, die die Ausrichtung der Gefahrzettel auf dem Versandstück vorschreibt. Ich denke mal ja , denn in 5.2.2.2.1.1 steht im ADR 2015 ein Muster, und wir sollten Bitte nicht alles in der Vorschrift regeln. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Und unter dem Muster steht bei dem ersten * "In der unteren Ecke muss die Nummer der Klasse, ...angegeben sein." Damit dürfte klar sein, wie der Gefahrzettel anzubringen ist. In 5.2.2.2.1.1.2 steht auch "Die Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben." Und damit dürfte klar sein, wie diese anzubringen sind. Es müsste sich mal jemand trauen, es auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Warum, ist nur mit Kosten verbunden und gewinnen würde keiner. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Also machen wir das so, wie es im ADR steht.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.01.2015 20:30.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Gerald]
#19667
19.01.2015 14:57
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Hagen
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Hallo Gerald, meiner Meinung steht im ADR eben nicht, wie der Zettel anzubringen ist. Dort steht nur, wie er auszusehen hat. Das mit der Nummer in der unteren Ecke erledigt sich in dem Moment, wo ich das Packstück, wenn nicht gerade Ausrichtungspfeile drauf sind, auf die Seite oder den Kopf stelle. Unten bezieht sich meiner Ansicht nur auf die Darstellung im Muster. Ein Verfahren könnte doch etwas bringen, denn manchmal wäre es sehr sinnvoll, die Gefahrzettel 90° drehen zu dürfen (nicht umsonst hat IATA das ja zugelassen). Wir haben manchmal Pakete, die komplett ins Verkaufsregal gehen, z. B. Geschenksets. Die Pakete haben eine Größe, die zum Inhalt passt. Es macht wenig Sinn - übrigens auch aus Umweltgesichtspunkten - das Paket größer zu machen, nur damit der Zettel auf der Spitze stehen kann. Damit ist kein Sicherheitsgewinn verbunden. Gruß Hagen
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Hagen]
#19668
19.01.2015 19:13
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Gerald
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Hallo Hagen, meiner Meinung steht im ADR eben nicht, wie der Zettel anzubringen ist. In 5.2.2.2.1.1 "Die Gefahrzettel müssen wie in Abbildung 5.2.2.2.1.1 dargestellt gestaltet sein" und hier sind sie als Raute abgebildet und nicht als Quadrat. Auch unter 5.2.2.2.1.1.2 steht: "Die Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben." und damit dürfte es klar sein, auch wenn es nicht so genau im ADR so steht. Es ist aber so abgebildet. Wir haben manchmal Pakete, die komplett ins Verkaufsregal gehen, z. B. Geschenksets. Da kannst Du immer noch den Absatz 5.2.2.2.1.1.3 - Verkleinerte Abmessung - nutzen. Die Gasindustrie nutzt diesen Absatz ja auch, und bei den neuen Kennzeichnungen der Gasflaschen passen sogar 3 Gefahrzettel und 1 Kennzeichen auf die Banane. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ausrichtung von Gefahrzetteln
[Re: Gerald]
#19669
21.01.2015 13:06
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PIX
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Nimmt man beim lesen von ADR 5.2.2.2.1.1 die Definition als Grundlage, http://de.wikipedia.org/wiki/Rautehttp://de.wikipedia.org/wiki/Quadratmacht die Formulierung überhaupt keinen Sinn. Es könnte präzisiert werden indem man die Beschriftung horizontal zur Standfläche des Versandstückes vorschreibt. Damit schließt man die Gültigkeit eines schräg auf geklebten Zettels aus.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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