Meine Frage ist nun, ob auch Paloxe für Altbatterien unter den Begriff IBC fallen und ich die Prüfvorschriften, besonders die Kennzeichnung anwenden muss.
Hallo Grisu,
die in der Verpackungsanweisung P801a genannten Kunststoff-Akkukästen für Altbatterien der UN-Nummern 2794, 2795, 2800 und 3028 werden insbesondere in Schweiz gerne als
«Paloxen» bezeichnet. Sie sind für die genannten UN-Nummern zulässig, wenn sie die in der P801a genannten Voraussetzungen erfüllen.
Die Definition für Großpackmittel (IBC) findest Du in Abschnitt 1.2.1 ADR. Aufgrund des in der Regel nicht vorhandenen Deckels können
«Paloxen» nicht die in Kapitel 6.5 beschriebenen Prüfungen bestehen; sie fallen somit nicht unter die Definition für Großpackmittel (IBC). Und selbst mit Deckel müssten die
«Paloxen» erst diese Prüfungen bestehen.
Schöne Grüße.