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Definition Großpackmittel #19675 18.12.2014 11:19
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grisu1995 Offline OP
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Guten Tag zusammen,
ich bin seit Mitte diesen Jahres im Kreis der Gefahrgutbeauftragten angekommen.
Ich habe nun einen Frage zu den Großpackmitteln.
Im ADR habe ich die Prüfvorschriften gefunden. Was mich irritiert ist, dass die für IBC gelten und ich (bisher) unter IBC nur die Kunststoffbehälter mit dem Metallkorb kenne. Meine Frage ist nun, ob auch Paloxe für Altbatterien unter den Begriff IBC fallen und ich die Prüfvorschriften, besonders die Kennzeichnung anwenden muss.
Ich hoffe, dass Sie mir helfen können und Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank vor und schöne Grüße aus dem Rheinland.

Re: Definition Großpackmittel [Re: grisu1995] #19676 18.12.2014 11:42
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aw_ Offline
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Hallo Grisu,
In Unterkapitel 6.5.1 findest Du die Auflistung aller Varianten mit den Verpackungscodes.

Die bauartgeprüften Verpackungen müssen mit diesen diesen Codierungen versehen sein.

Wenn eine bauartgeprüfte Verpackung vorgeschrieben ist (laut Verpackungsanweisung), müsst Ihr prüfen, ob eure Verpackungen entsprechend markiert sind. Z.B. 13H1 für: starrer Kunststoff, ohne Beschichtung oder Innenauskleidung
gruss..aw

Re: Definition Großpackmittel [Re: aw_] #19677 18.12.2014 12:43
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grisu1995 Offline OP
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Vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte da geschaut. Ich war mir dann nicht mehr sicher.
Ich verstehe das jetzt so, dass IBC auch ein anderes Behältnis als der Kunststoffbehälter mit dem Korb herum sein kann.

Re: Definition Großpackmittel [Re: grisu1995] #19678 18.12.2014 13:39
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King_Louie_21 Offline
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Meine Frage ist nun, ob auch Paloxe für Altbatterien unter den Begriff IBC fallen und ich die Prüfvorschriften, besonders die Kennzeichnung anwenden muss.

Hallo Grisu,

die in der Verpackungsanweisung P801a genannten Kunststoff-Akkukästen für Altbatterien der UN-Nummern 2794, 2795, 2800 und 3028 werden insbesondere in Schweiz gerne als «Paloxen» bezeichnet. Sie sind für die genannten UN-Nummern zulässig, wenn sie die in der P801a genannten Voraussetzungen erfüllen.

Die Definition für Großpackmittel (IBC) findest Du in Abschnitt 1.2.1 ADR. Aufgrund des in der Regel nicht vorhandenen Deckels können «Paloxen» nicht die in Kapitel 6.5 beschriebenen Prüfungen bestehen; sie fallen somit nicht unter die Definition für Großpackmittel (IBC). Und selbst mit Deckel müssten die «Paloxen» erst diese Prüfungen bestehen.

Schöne Grüße.

Re: Definition Großpackmittel [Re: King_Louie_21] #19679 18.12.2014 14:27
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gg-freak Offline
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Hallo allerseits,

ich mag mal darauf hinweisen, dass nicht zwingend für die Umschließung eine Bauartzulassung erforderlich ist. Für die Beförderung von Alt-Batterien (Akkumulatoren) der UN-Nummern 2794, 2795, 2800 und 3028 dürfen sogenannte Akku-Kästen verwendet werden. Hier gilt die Verpackungsanweisung P 801a. In der Verpackungsanweisung wird kein Bezug zu Unterabschnitt 4.1.1.3 genommen. Demzufolge ist eine Bauartzulassung nicht erforderlich.
Aber:
- Der Fassungsraum darf nicht größer als 1000 Liter sein
- Es darf nicht über die Kanten des Akku-Kastens geladen werden
- Die Akkukästen müssen gegen die in den Batterien enthaltenen ätzenden Stoffe beständig sein.
- In den Akkukästen dürfen sich keine Batterien (Akkumulatoren) mit Inhaltsstoffen oder sonstige gefährliche Güter befinden, die gefährlich miteinander reagieren können.
- Unter normalen Beförderungsbedingungen dürfen keine ätzenden Stoffe aus den Akkukästen austreten und keine anderen Stoffe (z.B. Wasser) in die Akkukästen gelangen.
- Den Akkukästen dürfen außen keine gefährlichen Reste der in den Batterien (Akkumulatoren) enthaltenen ätzenden Stoffe anhaften.
- Ist der Akkukasten nicht mit Plane oder Deckel abgedeckt dürfen nur Fahrzeuge/Container mit Plane/Spriegel oder fester Kastenaufbau für die Beförderung verwendet werden.

Bei der Beförderung von neuen Akkumulatoren sind die Bedingungen der Verpackungsabweisung 801 zu beachten. Aber auch hier wird im Einleitungstext darauf verwiesen, dass die Umschließung keine Bauartzulassung i.S.d. Unterabschnitt 4.1.1.3 braucht, wenn die dort beschriebenen Bedingungen eingehalten werden.


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