Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
ich habe mich in dieser Angelegenheit mal mit der Leitung des zuständigen Referats im BMVI in Verbindung gesetzt:
Eindeutige Aussage von dort war, dass selbstverständlich bei Fahrzeugen mit offenen Ladeflächen für die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3000 l ebenfalls keine zusätzliche Anbringung der Kennzeichnung nach 5.3.2.1.2 erforderlich ist.
Sollte es dennoch Beanstandungen geben, bitte melden, dann wird das in der ERFA-Kontrollen bzw. im BLFA thematisiert.
Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer