Moin zusammen!
Ich hätte einmal eine kurze Frage zum GB Jahresbericht. Dieser ist ja vom Unternehmer 5 Jahre aufzubewahren. Muss dieser den Bericht im Original aufbewahren, in der Form, wie er ihn vom GB erhalten hat, oder hat er die Möglichkeit diesen Bericht einzuscannen und die Datei zu speichern?
Welche Möglichkeit gibt es hier um evtl. auf die Papierform zu verzichten -
als GB hätte man ja die Möglichkeit dem Unternehmer den Bericht als PDF zukommen zu lassen, welche dieser dann abspeichern könnte?
Es wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, ggfs. mit der Quelle
wo dies festgehalten wird.
Vorab schon einmal vielen Dank
Master Tom [color:"black"] [/color]