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Raketen, Leinenwurf #19781 20.01.2015 08:39
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Udo Freitag Offline OP
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Moin, moin aus Hamburg.

Für Raketen, Leinenwurf gibt es drei Einträge. UN0238 (1.2G), UN0240 (1.3G) u. 0453 (1.4G). Alle drei Einträge müssen gem. P130 verpackt werden. Nun hat man mir gesagt, dass die unterschiedliche Zuordnung (Klassifizierungscode) abhängig von der Art der Verpackung ist. Jetzt versuche ich verzweifelt im ADR nachzuvollziehen wo es steht. Woher weiß ich z.B., dass für die UN0453 keine Kartons aus Pappe verwendet werden dürfen?

Gruß

Udo

Re: Raketen, Leinenwurf [Re: Udo Freitag] #19782 20.01.2015 08:47
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aw_ Offline
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Moin Udo,
bin zwar kein Sprengmeister, aber könnte Tabelle 2.2.1.1.7.5, Seite 3 helfen um zumindest die passende UN-Nummer zu finden ?
gruss..aw

Re: Raketen, Leinenwurf [Re: aw_] #19783 20.01.2015 12:22
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Ralph Guenther Offline
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Moin,

ich kenne keine Vorschrift im ADR die bei Leinenwurfraketen eine Kiste 4G verbietet. Es gilt die P130 und die erlaubt auch Pappe (Außenverpackung) und so bekomme ich die LWR auch geliefert.
Die Zuordung erfolgt gem. der Gefährlichkeit des verwendeten Satzes bzw. dessen Menge im Gegenstand. Ausschlaggebend sind natürlich die Ergebnisse der Baumusterprüfung (durch die BAM oder vergleichbare benannte Stellen der EU).
Dies kann natürlich dazu führen, dass wenn ich als Hersteller eine Transport/Lagerklassifizierung nach 1.4G möchte ich den Gegenstand anders verpacke (Innen- oder Zwischenverpackung) um z.B. das Austreten der Wurfstücke aus der Kiste 4G zu verhindern oder ihn anderes herstelle. Meist dann eine Stahlhülse oder aus GFK mit Bebänderung.


Ein paar Fundstellen
http://www.vbg.de/apl/zh/z202/3_6_3.htm -> (3.6.3.2 Beispiele für Gefahrgruppenzuordnungen)

http://www.bam.de/de/service/amtl_mittei...pyro_kl_pt2.htm -> (BAM-PT2-0174)

http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/pyrotechnik_10a.htm

LG
Ralph

Re: Raketen, Leinenwurf [Re: Ralph Guenther] #19784 24.01.2015 09:44
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

danke für die Antworten. Der Treibsatz und die Verpackungen sollen zusammen geprüft werden und so sollen die unterschiedlichen Klassifizierungscodes zu stande kommen. Soll bedeuten, nehme ich immer den gleichen Treibsatz und verpacke ihn in eine Kiste aus Pappe habe ich 1.3G, verpacke ich ihn in eine Kiste aus Stahl, dann ist es 1.4G.
Wenn das so wäre, dann muss das doch irgendwo stehen.


Gruß

Udo

Re: Raketen, Leinenwurf [Re: Udo Freitag] #19785 24.01.2015 11:19
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aw_ Offline
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Hallo Udo,
evtl. hilft hier die BAM weiter. Einstufung von Klasse 1 und deren Verpackungen geht m.W. nur über die BAM. Dann hat man auch etwas schriftliches mit Stempel.
gruss..aw


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