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Altverpackungen UN 3509 #19786 20.01.2015 10:44
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich lese mich gerade zu dem Thema "Altverpackungen UN 3509" ein.

Kann mir jemand sagen ob die Altverpackung (z.B. Fass), die mit UN 3509 zu kennzeichnen ist, UN-codiert sein muss, und wenn ja, wo die Fundstelle im ADR ist.


Viele Grüße

Dieter
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Dieter2010] #19787 20.01.2015 10:57
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Stefan82 Offline
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Hallo,
falls das Fass die Altverpackung mit Rückständen ist, muss dieses in eine Außenverpackung, die nicht Bauartgeprüft sein muss. In der P003 fehlt der Hinweis auf 4.1.1.3.
Sofern das Fass noch intakt ist, würde ich es nicht unter dieser UN-Nummer transportieren. Schick es einfach als leere Verpackung zurück.

Falls es die Außenverpackung sein sollte, muss es wie gesagt nicht bauartgeprüft sein.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Stefan82] #19788 20.01.2015 11:06
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Stefan,
verstehe ich Deine Antwort richtig, dass die Außenverpackung, in der sich beispielsweise 3 UN-geprüfte Kanister befinden, nicht UN-geprüft sein muss wegen dem Hinweis auf 4.1.1.3 in der P003 ?


Viele Grüße

Dieter
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Dieter2010] #19789 20.01.2015 11:40
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Stefan82 Offline
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Genau, da in der P003 aufgeführt ist, welchen Kriterien die Verpackung entsprechen muss.

Unter 4.1.1.3 ist die Bauartprüfung erwähnt. Ergo, wenn nicht 4.1.1.3 erwähnt, muss diese auch nicht eingehalten werden.

P003, RR9 anschauen, da steht es genau drin

Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 20.01.2015 11:41.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Stefan82] #19790 20.01.2015 14:35
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo,

vielen Dank.

Ich habe in diesem Zusammenhang noch eine Frage: Was versteht man bei der Sondervorschrift 663 unter einem "Dokumentierten Sortierverfahren"?


Viele Grüße

Dieter
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Dieter2010] #19791 20.01.2015 15:01
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
bei der Sondervorschrift 663 unter einem "Dokumentierten Sortierverfahren"?


Es geht einfach darum, das die Vorgaben bei der Sondervorschrift unter "Anwendungsbereich:" und "Leere ungereinigte Altverpackungen mit Rückständen, die eine Haupt- oder Nebengefahr der Klasse 5.1 aufweisen, dürfen nicht mit anderen leeren, ungereinigten Altver­packungen zusammengepackt oder mit anderen leeren, ungereinigten Altverpackungen zusammen in denselben Container, .... im Bezug Fahrzeug bzw. Container eingehalten werden.

Die Form des Dokuments ist egal, Haupsache Ihr habt ein Dokument in welchen steht, was sich auf dem Fahrzeug oder denselben Schüttgut-Container befindet.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Gerald] #19792 20.01.2015 15:13
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gerald,

würde im Beförderungspapier der Zusatz: Keine Güter der Klasse 5.1 genügen?


Viele Grüße

Dieter
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Dieter2010] #19793 20.01.2015 15:30
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
Keine Güter der Klasse 5.1 genügen?


Ich denke eher nicht, denn es sind ja unter der SV 663 weitere Auflagen zu beachten. Es geht einfach um die Dokumentation des Sortierverfahren, damit ausgeschlossen wird, das die Auflagen bei der SV 663 beachtet wurden. Klar ist ein Hinweis im Beförderungspapier nicht Falsch.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Gerald] #19794 20.01.2015 15:56
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gerald,

vielleicht eine etwas seltsame Frage, aber wie wäre es, die SV 663 am Verladeort vom Verlader mit Datum unterschreiben zu lassen, mit dem Hinweis: Der Anwendungsbereich und die Allgemeinen Vorschriften der SV 663 werden hiermit sichergestellt.


Viele Grüße

Dieter
Re: Altverpackungen UN 3509 [Re: Dieter2010] #19795 20.01.2015 16:12
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
aber wie wäre es, die SV 663 am Verladeort vom Verlader mit Datum unterschreiben zu lassen,


Das wird nicht gehen, denn nach GGVSEB §22 Abschnitt (1) Ziffer 3 : "die Vorschriften .... sowie den anwendbaren Sondervorschriften in Kapitel 3.3 ADR/RID/ADN;" liegen die Pflichten beim Verpacker .

Und damit macht das Vorhandensein der Dokumentation des Sortierverfahrens beim Verpacker schon Sinn.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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