hab hier eine Tüte mit Gefahrenzetteln die bestimmt schon 10 Jahre alt sind. unter anderem Gefahrenzettel Klasse 3, entzündbare flüssige Stoffe. Zu einem aktuell gekauften unterscheidet sich der alte durch eine andere Form der Flamme, eine etwas dickere Linie und er hat nicht 100mm sondern nur 98mm Seitenlänge. Kann man so etwas noch verwenden, oder wird das bei einer Kontrolle Probleme bereiten?
Guten morgen, Die Anforderungen an Gefahrzettel sind z.B. im ADR unter 5.2.2.2 vorgegeben. Ob die 2 mm Kantenlänge ein Problem darstellen ist Auslegungssache des Kontrollbemanten. Die Flamme ist nicht 'genormt' muss aber eben als Flamme erkennbar sein. Aber es wird auch eine 2 mm dicke Umrandung gefordert (5.2.2.2.1.1.2) etc. Hier würde ich das alles abgleichen ob das passt und demnach entscheiden. gruss..aw
ich hab im Augenblick noch die ADR 2013. Da kann ich eine 5.2.2.2.1.1.2 nicht finden. Hab an meinen ersten Beitrag ein Bild angehängt. Da wäre es jetzt so das die alter Version die 2 mm Linie hat und die aktuelle nicht.
Ruhig auch die lange Übergangsfrist zu diesem Thema beachten:
1.6.1.30 (ADR2015): Gefahrzettel, Grosszettel und Kennzeichen, die den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften der Abschnitte 3.4.7 und 3.4.8, des Unterabschnitts 3.5.4.2, der Absätze 5.2.1.8.3, 5.2.2.2.1.1 und 5.3.1.7.1, der Abschnitte 5.3.3 und 5.3.6 und der Absätze 5.5.2.3.2 und 5.5.3.6.2 entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2016 weiterverwendet werden.
Mal eine ketzerische Frage: Ist die Klebe der Folie nach 10 Jahren überhaupt noch in der Lage, die Anforderungen der Verordnungen nach Haltbarkeit/Haftung zu erfüllen?
Buchhalterisch dürften die alten Teile schon ausgebucht sein. Vielleicht lieber auf Nummer Sicher gehen und schöne neue anschaffen.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
... ist zwar nicht sehr oft, aber auch wir unterstützen den Kleber der Placards z.B. an Kesselwagen, insbesondere bei Kälte, jedoch mit Sprühkleber ...