Ja, eine solche Liste gibt es:
BAM-Liste - Anforderungen an Tanks zur Beförderung gefährlicher GüterAnsonsten dürften folgende Fundstellen weitere Hinweise zur Eignung des Tanks geben:
Anlage 14, Nr. 17 RSEB fordert einen Nachweis der Eignung des Tankwerkstoffs oder der Schutzauskleidung und des Dichtungswerkstoffs/Werkstoffgutachten im Rahmen des Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.7 und 6.8 ADR/RID.
Im Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks gemäß ADR/RID (Anlage 14, Anhang 2, Nr. 6.1 RSEB) wird festgelegt, für welche Stoffe und/oder Stoffgruppen der Tank geeignet ist.
In Nr. 10.2 der Zulassungsbescheinigung (Unterabschnitt 9.5.3.1 ADR) ist angegeben, welche Gefahrgüter zur Beförderung zugelassen sind, allerdings mit dem Hinweis, dass die beförderten Stoffe nicht dazu neigen dürfen, gefährlich mit den Werkstoffen des Tankkörpers, der Dichtungen, der Ausrüstung und der Schutzauskleidung (falls vorhanden) zu reagieren.