Hallo zusammen
Ich habe ein Sicherheitsdatenblatt für einen Stoff der Klasse 3, UN 1993,
VG III. Es geht daraus mehrfach hervor, dass es dem Risikosatz R 50 / 53
unterliegt.
Ist jetzt gem. 2.2.9.1.10.5 ADR zwingend das Wort umweltgefährdend im
Beförderungspapier vorgeschrieben und dann natürlich auch die entsprechende Kennzeichnung des Versandstückes ??
Danke für die Info´s