Abweichungen in anderen Ländern
#19890
09.02.2015 07:19
|
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
Spedi
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109 |
Hallo zusammen,
wenn etwas per Seeschiff exportiert wird verpacken wir nach IMDG-Code und erstellen eine IMO-Erklärung. Meines Wissens gilt der IMDG-Code international, d.h. ich muss mir um die länderspezifischen Gefahrgutvorschriften (z.B. beim Nachlauf) keine Sorgen machen bzw. zusätzlich etwas beachten? Wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank!
|
|
Re: Abweichungen in anderen Ländern
[Re: Spedi]
#19891
09.02.2015 23:40
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Spedi,
ein Ausländer müsste sich für den Nachlauf in Deutschland z.B. Gedanken über den §35 GGVSEB machen. Warum sollte es Deutschen im Ausland da besser gehen? Es ist Aufgabe des Absenders, sich da eigenverantwortlich über nationale Vorschriften zu informieren.
Wo soll denn Deine Reise hingehen?
Schöne Grüße.
|
|
Re: Abweichungen in anderen Ländern
[Re: King_Louie_21]
#19892
10.02.2015 11:31
|
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
Spedi
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109 |
Hallo Louie, ich habe das nicht ausreichend spezifiziert. Es geht nur um Anforderungen an die Kennzeichnung der Versandstücke (Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung etc.) oder die Beförderungspapiere (also IMO-Erklärung)in anderen Ländern, welche von den Forderungen des IMDG-Code abweichen. Ich habe mich zum Thema CFR 49 informiert, hier gibt es z.B. die Besonderheit "combustible liquid". Die Frage ist ob man (abgesehen von den USA) sagen kann, dass Verpackung und Kennzeichnung sowie die Angaben in der IMO nach IMDG-Code ausreichend sind? Wenn nein, wie kommt man an Informationen? Helfen hier die Länderabweichungen in der IATA-DGR? Es geht nicht um bestimmte Länder sondern die grundsätzliche Klärung ob der IMDG-Code hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation nun international, oder halt nur von Hafen zu Hafen anwendbar ist.
Gruß
Spedi
|
|
Re: Abweichungen in anderen Ländern
[Re: Spedi]
#19893
11.02.2015 06:51
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Spedi, für die USA wären dann noch weitere Vorschriften für die Kennzeichnung relevant: Anbringen von Placards Container bzw. TankcontaineVielleicht gibt es ja doch ein Buch mit allen länderspezifischen Abweichungen; leider kenne ich keines. Schöne Grüße.
|
|
Re: Abweichungen in anderen Ländern
[Re: Spedi]
#19894
12.03.2015 14:12
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,605
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,605 |
Wie King_Louie_21 schon erwähnt hat: Der Nachlauf erfolgt nach den nationalen Gefahrgutgesetzgebungen des jeweiligen Landes. Dazu musst du dich als Versender informieren. Genauso, wie der Amerikaner sich mit dem europäischen ADR und deutschen Gefahrgutgesetzgebungen beschäftigen muss, müssen wir uns mit dem Gefahrgutrecht von USA, Kanada, China und so weiter beschäftigen. Leider gibt es keine generelle Zusammenfassung von staatlichen Abweichungen. Im Luftverkehr kann man sich vieles mit dem Abschnitt 2.8 IATA-DGR zusammen suchen. Dort sind die wichtigsten Länderabweichungen genannt. Das ist aber auch nicht allumfassend.
Mit dem IMDG Code kommt man zwar meist recht weit. Aber gerade bei den zitierten Abweichungen der USA und Kanada liegt der Teufel im Detail. Auch in China gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Kurzer Abriss zu USA: Part §171.23 des 49 CFR regelt die Anwendung internationaler Vorschriften wie des IMDG Codes oder der ICAO TI. Part §171.25 behandelt den IMDG Code. In vielen Fällen fährst du im Nachlauf gut, wenn du im Hauptlauf den IMDG Code anwendest. Aber neben den bereits von dir genannten Combustible liquids gibt es weitere Fallstricke wie die Bedingungen für die Einstufung als UN 1950 (es muss was aus der Sprayflasche raus kommen), die Anwendung von Lithiumbatterien, Notfallrufnummer im shipping paper, Hazardous substances und Angabe im shipping paper/ RQ Mengen usw.
Die von King_Louie_21 genannte Placardhöhe ergibt sich nicht 1:1 aus dem 49 CFR sondern aus der Anwendung dieses Regelwerks durch die Bahnunternehmen (Sichtbarkeit während der Beförderung) bei der Verladung auf double stack cars (Eisenbahnwagen für 2 Container übereinander, bei dem der Aufbau Teile des unteren Containers verdeckt).
Weitere Fallstricke wurden schon im Forum "49 CFR / USA-Versand" abgehandelt. Mal sehen, wann Floridacargocat in die Diskussion einsteigt! ;-)
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 12.03.2015 14:14.
|
|
Re: Abweichungen in anderen Ländern
[Re: DJSMP]
#19895
26.05.2015 13:02
|
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
Spedi
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109 |
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Kommentare zu diesem Thema. Die Abweichungen der USA sind mir bekannt, da hierzu auch Seminare angeboten werden. Leider gibt es sowas nicht für andere Länder...?! Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob man als "Europäischer Sicherheitsberater" da nicht an seine Grenzen stößt. Ich werde in Zukunft in der IATA-DGR nach Länderabweichungen suchen, gibt es keine passenden für das Zielland, dann richte ich mich ausschließlich nach dem IMDG-Code.
Grüße
Spedi
|
|
Re: Abweichungen in anderen Ländern
[Re: Spedi]
#19896
27.05.2015 08:31
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,605
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,605 |
Ich verfahre als "Europäischer Sicherheitsberater" ähnlich. Auch ich kann nur die IATA wälzen und greife außerdem auf die Erfahrung à la In dem Land war doch mal was sowie eben auf Erfahrungen anderer Kollegen zurück.
|
|
Re: Abweichungen in anderen Ländern
[Re: DJSMP]
#37476
25.09.2024 13:57
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,541
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,541 |
... Mit dem IMDG Code kommt man zwar meist recht weit. Aber gerade bei den zitierten Abweichungen der USA und Kanada liegt der Teufel im Detail. Auch in China gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Hallo, nach ein paar Jahren hole ich den Faden wieder hervor: Heute fiel mir auf, daß in den kanadischen Vorschriften mit Redaktionsstand 25.10.2023 (!) und Abruf heute die numerische Gefahrgutliste bei UN 3534 endet; Link hier. Frage dazu: ist jemand im Forum in der Praxis mal auf diese Diskrepanz gestoßen? Danke und Gruß M.A.T.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|