Hallo,
habe eine Schulung als Gefahrgutbeauftragte für allgem. Teil, Straße und See gemacht. Bin ich jetzt berechtigt, die IMO-Erklärung zu unterschreiben? Eine Kollegin von mir hat ausserdem den Luft Teil absolviert. Kann ich somit nach ihrer (Über-)Prüfung auch die IATA-Erklärung unterschreiben? Wir haben nämlich das Problem der räumlichen Trennung, ich sitze im Büro in Berlin und sie in Düsseldorf, so dass ich mit meiner IATA nicht mal schnell in ihr Büro gehe, um die IATA unterschreiben zu lassen. Wie sieht es aus, wenn diese Kollegin oder ich im Urlaub sind, wer darf die Erklärungen unterschreiben?
Wir sind ein Handelshaus, geben die Transportaufträge an Speditionen oder Frachtführer weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />